In dem im vergangenen Jahr formulierten Entwurf werden sowohl die Lage der Stellplätze – grundsätzlich auf dem Baugrundstück oder in „zumutbarer Entfernung“ davon – als auch die Größe, Beschaffenheit und Anzahl im Verhältnis zu den Wohneinheiten in dem Gebäude festgelegt.
Ebenfalls Gegenstand der Stellplatzsatzung, die am 1. Dezember (17.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses) im Bauausschuss diskutiert werden wird, sind Themen wie Ladesäulen für Elektrofahrzeuge und Möglichkeiten für Bauherren, sich von der Verpflichtung, Stellplätze zu schaffen, freizukaufen – wenn das nicht oder „nur unter großen Schwierigkeiten möglich wäre.