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Verwunderung über Haus am Möhne-Weiher

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Von: Achim Kienbaum

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Ganz nah am Wasser des Ausgleichsweihers will ein Investor zwei Wohnhäuser errichten. Eins soll ein bereits bestehendes Gebäude ersetzen (rechts), ein weiteres direkt daneben auf einer Grünfläche gebaut werden.
Ganz nah am Wasser des Ausgleichsweihers will ein Investor zwei Wohnhäuser errichten. Eins soll ein bereits bestehendes Gebäude ersetzen (rechts), ein weiteres direkt daneben auf einer Grünfläche gebaut werden. © dahm

Die Politik hatte ganz offensichtlich das Gefühl, dass hier das Pferd vom falschen Ende aufgezäumt werden sollte.

Günne – Ein Bauprojekt in sehr exponierter Lage, über das bislang in keinem Fachausschuss beraten worden ist, wo es aber nur noch um die Ablösung von Stellplätzen gehen soll? Da wollten die Fraktionen im Rat nicht mitmachen – und nahmen „die Zügel wieder in die Hand“.

Es geht um das Projekt eines Investors, der am Ausgleichsweiher zwei Wohnhäuser errichten möchte – eins als „Ersatz“ für das leerstende Gebäude mit der postalischen Adresse Am Weiher 2, ein weiteres auf einem bislang unbebauten Grundstück direkt daneben.

Über Grundzüge dieses Projektes war die Politik im vergangenen Sommer in Kenntnis gesetzt worden. Zumindest die CDU-Fraktion hatte daraufhin Beratungsbedarf angemeldet, bevor die Bürgermeisterin das erforderliche Einvernehmen beim Kreis als Genehmigungsbehörde erklären konnte – wie es das Verfahren üblicherweise vorschreibt.

Groß war daher das Erstaunen, als auf der Tagesordnung der Ratssitzug am Donnerstag, 20. April, bereits der Wunsch des Investors nach einer Ablösung von drei Stellplätzen auftauchte: Während das Bauprojekt Am Weiher 2 unstrittig und bereits genehmigt ist, inklusive der nötigen Stellplätze, kann der Bauherr für das Gebäude daneben mit fünf Wohneinheiten statt der geforderten acht nur fünf Stellplätze nachweisen.

Während die Verwaltung auf mehrere öffentliche Parkplätze im näheren Umfeld des Projektes verwies und im Beschlussvorschlag eine Ablösung empfahl, lehnte die Politik dieses Ansinnen einstimmig ab. „Es kann nicht sein, dass wir gerade erst eine entsprechende Satzung verabschiedet haben, um nur wenige Tage später auf diese Weise erste Ausnahmen zu genehmigen“, war der Tenor.

Klaus Dünschede von der Bauverwaltung erklärte die Folgen dieses Beschlusses: Weil es Fristen für das Erklären des gemeindlichen Einvernehmens gegenüber dem Kreis gebe, die nun nicht mehr eingehalten werden könnten, bedeute das in der Konsequenz das zumindest vorläufige Verweigern des Einvernhemens.

In der Diskussion zuvor wurden aber auch andere Vorbehalte gegen Details des geplanten Bauprojektes angerissen (siehe Infokasten). Sie werden sehr sicher noch im Bauausschuss zur Sprache kommen, wo das Projekt mit den üblichen Unterlagen, beraten und beschlossen werden wird. Darüber waren sich dann Politik und Verwaltung auch wieder einig.

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