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Schwerer Motorradunfall mit Streifenwagen: Ermittlungen gehen in mehrere Richtungen

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Von: Daniel Schröder

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Mit voller Wucht fuhr der Motorradfahrer in das Heck des Streifenwagens.
Mit voller Wucht fuhr der Motorradfahrer in das Heck des Streifenwagens. © Daniel Schröder

Nach dem folgenschweren Unfall am Freitagabend, bei dem am Möhnesee ein Motorradfahrer in das Heck eines Streifenwagens krachte, gehen die Ermittlungen in mehrere Richtungen.

Möhnesee - Warum fuhr der 22 Jahre alte Warsteiner mit seiner Kawasaki Ninja mit so großer Wucht in das Heck eines stehenden Streifenwagens? Diese Frage ist für die Ermittler von Polizei und Staatsanwaltschaft nach dem schweren Unfall am Freitagabend noch ein Rätsel. Oberstaatsanwalt Thomas Poggel von der Staatsanwaltschaft Arnsberg erklärte: „Warum der Fahrer scheinbar ungebremst in den Streifenwagen gefahren ist, können wir noch nicht sagen. Das ist derzeit Gegenstand der Ermittlungen.“

Der junge Warsteiner schwebt weiterhin in Lebensgefahr. Die Polizeibeamten, die zum Unfallzeitpunkt auf den Vordersitzen des Streifenwagens saßen, wurden bei dem Unfall leicht verletzt. Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Dortmund, das die Ermittlungen zu dem Unfall aus Gründen der Neutralität übernommen hat, erklärte, dass die Beamten weiterhin nicht dienstfähig sind.

Motorradunfall mit Streifenwagen: Zeuge gibt erste Anhaltspunkte über die Geschwindigkeit

Um die Unfallursache aufzuklären, wird in verschiedene Richtungen ermittelt: Der Motorradfahrer sei laut Poggel mit einem Freund unterwegs gewesen, der mit seinem Motorrad hinter dem späteren Unfallopfer fuhr. Der Begleiter habe in einer ersten Aussage geschätzt, dass der Warsteiner vor ihm mit 80 bis 100 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen war. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Streckenabschnitt liegt bei 100 km/h.

Wenige Meter vor dem Tempo-70-Schild, das am Kurvenausgang zu erkennen ist, kam es zum Zusammenstoß. Dieses Foto der Unfallkurve entstand etwa 130 Meter vor der Unfallstelle.
Wenige Meter vor dem Tempo-70-Schild, das am Kurvenausgang zu erkennen ist, kam es zum Zusammenstoß. Dieses Foto der Unfallkurve entstand etwa 125 Meter vor der Unfallstelle. © Daniel Schröder

„Der Zeuge wird zu dem Unfall noch einmal im Einzelnen vernommen. Nach jetzigem Kenntnisstand war er langsamer als sein Freund unterwegs und hat die Geschwindigkeit geschätzt. Es ist aktuell noch unklar, inwiefern er den Unfall beobachtet hat und auf welchen Zeitpunkt genau sich die Schätzung der Geschwindigkeit bezog.“

Motorradunfall mit Streifenwagen: Gutachter prüft Motorrad und Schadensbilder

Es wurde ein Sachverständiger eingeschaltet, der anhand der Schadensbilder eventuell Rückschlüsse auf die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit ziehen kann. Es sei zudem noch nicht absehbar, ob oder wann der verunglückte Motorradfahrer vernommen werden kann.

Die Straße war bis tief in die Nacht voll gesperrt.
Die Unfallstelle. © Daniel Schröder

Außerdem würde die Kawasaki-Maschine begutachtet: Das Gutachten soll vor allem Erkenntnisse darüber bringen, ob das Motorrad vor dem Unfall einen Schaden hatte, der beispielsweise die Bremswirkung beeinträchtigt haben könnte.

Motorradunfall mit Streifenwagen: Es wird ermittelt, ob die Unfallstelle besser hätte abgesichert werden müssen

Am Streifenwagen, der wegen der Aufnahme eines vorausgegangenen Unfalls in der langgezogenen Kurve auf der Straße stand, seien das Blaulicht, das Warnblinklicht und die Warnschrift „Unfall“ im Blaulichtbalken eingeschaltet gewesen. Sonstige Maßnahmen zur Absicherung der Unfallstelle habe es nicht gegeben, berichtete der Oberstaatsanwalt. „Es wird in jedem Einzelfall geprüft, wer mögliche Ursachen für einen Unfall gesetzt hat“, so Poggel. Deswegen werde auch hier geprüft, „ob es Versäumnisse“ bei der Unfallstellen-Absicherung gegeben hat.

Der Motorradfahrer prallte offenbar ungebremst in den Streifenwagen.
Am Streifenwagen leuchteten Blaulicht, Warnblinklicht und die Warnschrift „Unfall“ im Blaulichtbalken. © Daniel Schröder

Der Staatsanwalt betonte: „Grundsätzlich darf jeder Verkehrsteilnehmer nur so schnell fahren, dass er innerhalb des Sichtbereiches anhalten kann.“ Dies sei der allgemeine Maßstab. Poggel: „Es kann sein, dass mehrere Ursachen für diesen Unfall eine Rolle gespielt haben und mehrere Sorgfaltspflichten-Verstöße vorliegen.“ Die weiteren Ermittlungen sollen Aufschluss darüber geben.

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