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Sieben Monate nach Streifenwagen-Unfall: Motorradfahrer noch nicht vernehmungsfähig

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Von: Daniel Schröder

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Der Motorradfahrer prallte offenbar ungebremst in den Streifenwagen.
Der Motorradfahrer prallte offenbar ungebremst in den Streifenwagen. © Daniel Schröder

Die Ermittlungen zu einem schweren Motorradunfall mit Beteiligung eines Streifenwagens laufen weiter. Der Motorradfahrer konnte noch immer nicht vernommen werden. Der Gutachter ließ indes eine Frist verstreichen.

Völlinghausen - Eine Aussage des Arnsberger Oberstaatsanwalts Thomas Poggel lässt erahnen, wie schlimm die Unfallfolgen für einen damals 22-jährigen Warsteiner sein müssen, der vor rund sieben Monaten bei Völlinghausen mit seinem Motorrad in das Heck eines stehenden Streifenwagens gekracht war: „Aufgrund seiner Verletzungen ist er weiterhin nicht vernehmungsfähig.“

Rückblick: Am Abend des 24. Juni 2022 verunglückte der Motorradfahrer gegen 20 Uhr auf der Straße „Im Möhnetal“. Zwischen der Kanzelbrücke und Völlinghausen war er mit seiner Kawasaki in einer langgezogenen, aber gut einsehbaren Linkskurve, ungebremst in das Heck eines Streifenwagens gefahren. Der Streifenwagen hatte auf der Straße gestanden, weil sich an gleicher Stelle kurz zuvor ein anderer Motorradunfall ereignet hatte. Die Beamten - damals 32 und 24 Jahre alt - hatten auf den Abschleppdienst gewartet, als der Motorradfahrer plötzlich in ihren Streifenwagen krachte. Der Motorradfahrer schwebte nach dem Unfall in Lebensgefahr, ein Hubschrauber flog ihn in eine Spezialklinik.

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Viele gesicherte Erkenntnisse hat die Staatsanwaltschaft mehr als ein halbes Jahr danach noch nicht in der Hand. Nicht zuletzt, weil der Gutachter auf sich warten lässt: „Mit dem Gutachten soll geprüft werden, wie die Sichtverhältnisse zum Unfallzeitpunkt aussahen, wie hoch die Geschwindigkeit des Motorrads beim Aufprall war und ob der Unfall vermeidbar gewesen wäre.

Der Motorradfahrer prallte offenbar ungebremst in den Streifenwagen.
Wie konkret die Absicherung der ersten Unfallstelle ausgesehen hat, soll das Gutachten klären. © Daniel Schröder

In welcher Form die Streifenwagen-Besatzung die erste Unfallstelle explizit abgesichert hatte, ist ebenfalls noch nicht gesichert: „Ob der Streifenwagen Blaulicht, Warnblinker und die LED-“Unfall“-Anzeige eingeschaltet hatte, ist Gegenstand der Ermittlungen“, sagt Thomas Poggel. Zur Streifenwagen-Absicherung habe es unterschiedliche Zeugen-Aussagen gegeben: „Es gibt Feststellungen des Unfallaufnahme-Teams, Aussagen eines begleitenden Motorradfahrers, der hinter dem verunfallten Motorradfahrer fuhr und rechtzeitig bremsen konnte und Aussagen eines Autofahrers, der an der Unfallstelle vorbeigefahren ist, bevor der Motorradfahrer in den Streifenwagen gefahren ist.“

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Neben dem verunglückten Motorradfahrer, der sich aufgrund seines Gesundheitszustandes bislang nicht äußern konnte, gebe es bislang auch noch keine Aussagen von den Beamten, die den Streifenwagen auf der Straße abgestellt hatten: „Sie haben bislang keine Angaben gemacht und machen vom Recht Gebrauch, nichts zu sagen“, erklärte Thomas Poggel.

Die Straße war bis tief in die Nacht voll gesperrt.
Das Gutachten soll ebenso aufzeigen, wie die Sichtverhältnisse zum Unfallzeitpunkt waren. © Daniel Schröder

Umso dringender warte man auf das Rekonstruktions-Gutachten des Unfall-Gutachters: „Das Gutachten sollte eigentlich schon da sein, die Frist ist abgelaufen“, erklärt Poggel. Im Gutachten werde auch der Stand der Sonne zum Unfallzeitpunkt eine möglicherweise entscheidende Rolle spielen: „Die tiefstehende Sonne kann unter Umständen Teil der Ursache gewesen sein. Es gab einen Zeugen, der ausgesagt hat, dass man aus einem schattigen Bereich herausgefahren ist, als man auf die Unfallstelle zufuhr und der Streifenwagen dann wiederum in einem anderen schattigen Bereich gestanden hätte.“

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