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Missbrauchsfall aus der ZUE Echtrop: Urteil wird erneut verhandelt

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Von: Ludger Tenberge

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In den Sanitärräumen der Flüchtlingseinrichtung kam es 2016 zu den Missbrauchsfällen. © Dahm

Möhnesee – Das Urteil gegen einen Bewohner der Zentralen Unterbringungseinrichtung in Echtrop (ZUE) wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes muss vor dem Landgericht Hagen neu verhandelt werden.

Ursprünglich war der heute 26 Jahre alte Angeklagte am 12. Mai 2017 durch das Landgericht Arnsberg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Dabei berücksichtigte das Gericht einen Zustand verminderter Schuldfähigkeit, zudem wurde die Unterbringung des Verurteilten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dieses Urteil auf Revision des Angeklagten in weiten Teilen jedoch aufgehoben, zudem ordnete der BGH an, dass das Landgericht Hagen den Fall neu verhandeln soll. 

Die Taten selbst sind auch nach der Entscheidung des BGH unbestritten. Demnach ist klar, dass der Angeklagte im September und Oktober 2016 in der ZUE einen damals neun Jahre alten Jungen zwei Mal missbraucht hat, beim zweiten Mal auch mit Anwendung von Gewalt, indem er das Kind festhielt, ihm den Mund zuhielt und es gewaltsam zu Boden drückte. 

Schuldfähigkeit während der Tat muss erneut geprüft werden

Laut BGH ist aber erneut zu prüfen, inwieweit der Angeklagte während der Taten voll schuldfähig war. Der Angeklagte war nämlich in der Vergangenheit mit einem den Sexualtrieb unterdrückenden Medikament behandelt worden. 

Klar ist aufgrund der Vorgaben des BGH auch, dass die Richter in Hagen keine höhere Strafe verhängen dürfen als im Arnsberger Urteil. In der Tendenz ist aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs somit zu erkennen, dass die Frage der Schulfähigkeit bei dem Arnsberger Urteil stärker hätte gewürdigt werden müssen, das revidierte Urteil könnte milder ausfallen. 

Der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte ist vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Für den Prozess sind drei Verhandlungstage angesetzt, der Prozessauftakt ist am 31. Januar, der letzte Verhandlungstag ist nach derzeitiger Planung der 27. Februar.

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