Die Mühe und der Einsatz für dieses Gebäude sei auch dem Ruhrverband nicht verborgen geblieben, sodass sich schließlich die Möglichkeit ergeben habe, das Objekt über einen Erbbaurechtsvertrag zu erwerben.
„Es ist ein tolles altes Objekt mit sehr viel Charme. Und wir versuchen, diesen Standort noch attraktiver zu gestalten, immerhin handelt es sich hier um ein historisches Markenzeichen des Möhnesees. Die Liebe für den Standort und die Gastronomie, hat uns bewogen, uns am Möhnesee niederzulassen“, sagt Familie Gabriel.
Einst hatte der Ruhrtalsperrenverein das Objekt zur Bauzeit der Talsperre (1908 bis 1913) selbst errichtet. Anfang des 20. Jahrhunderts diente es zunächst als Baubüro und sollte später als Talsperrenwärterhaus weiter genutzt werden.
Im Laufe der Jahre entwickelte sich die Immobilie zu einer Gastronomie. Die Familie Gerlach war in zwei Generationen dort Hauptmieter. Seit den 1990er-Jahren wechselten die betriebenen Gastronomien. Namen wie „Seehof“, „Cafe Solo“ oder auch „Sabe Mente“ sind vielen heute noch ein Begriff, heißt es in der Pressemitteilung des Ruhrverbands.
Grundstückseigentümer (Erbbaurechtsgeber) haben die Möglichkeit, mit einem Gebäude- oder Wohnungseigentümer (Erbbaurechtsnehmer) einen Vertrag einzugehen, damit das Grundstück des Erbbaurechtsgebers vom Erbbaurechtsnehmer über einen bestimmten Zeitraum, meist von 60 bis 99 Jahren, entweder bebaut oder, sollte bereits ein Gebäude auf dem Grundstück stehen, das Objekt unterhalten werden darf. Dafür zahlt der Erbbaurechtsnehmer jährlich einen sogenannten Erbbauzins. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Vertrag verlängert, das Gebäude an den Erbbaurechtsgeber zurückgegeben, oder das Gebäude an den Erbbaurechtsnehmer verkauft werden.