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„MahlAnderz“ am Möhnesee: Restaurant-Inhaber kaufen Immobilie

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Von: Vanessa Moesch

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Das „MahlAnderz“-Team mit (von links) Zehra Gabriel, Ingrid Palma, Lara Gundelach, Jessica Mengeler, Apo Akkurrt, Mohamed Lasga und Nina Albers freut sich über die jüngste Entwicklung.
Das „MahlAnderz“-Team mit (von links) Zehra Gabriel, Ingrid Palma, Lara Gundelach, Jessica Mengeler, Apo Akkurrt, Mohamed Lasga und Nina Albers freut sich über die jüngste Entwicklung. © Peter Dahm

Der Gastronomiebetrieb „MahlAnderz“ ist verkauft und die neuen Inhaber stellen sich den Herausforderungen. Aber die Eigentümer sind keine Unbekannten.

Möhnesee – Der Ruhrverband hat den Gastronomiebetrieb „MahlAnderz“ über ein sogenanntes Erbbaurecht (siehe unten) an die GO Immobilien- und Verwaltungsgesellschaft übereignet. Die Betreiberin ist die „MahlAnderz GmbH“.

Der Verkauf des Gebäudes war bisher aufgrund der Nähe zum Talsperrenufer nicht möglich. Der Ruhrverband kann das Ufer nicht verkaufen, weil er für den Möhnesee zuständig ist und der Zugriff auf das Ufer gewährleistet sein muss, erklärt die stellvertretende Pressesprecherin Britta Balt.

Fünf Meter müssen zugänglich bleiben

„Fünf Meter des Uferstreifens müssen unabhängig vom Wasserstand für den Ruhrverband zugänglich bleiben, um betriebliche Arbeiten durchführen zu können.“

Der Uferstreifen wurde vor einiger Zeit neu gestaltet und eine aufgeständerte Terrasse mit Blick auf den See hinter dem „Dock10“ realisiert. Und weil sich die Terrasse somit auf einem Ständerwerk befindet und der Ruhrverband im Notfall, „wenn beispielsweise der Bagger anrücken muss“, an das Ufer unter der Terrasse herankommt, konnte das Objekt jetzt über ein Erbbaurecht veräußert werden.

Die Mannschaft zählt

„Der Kauf der Immobilie war eine Herausforderung und hat mehrere Monate gedauert“, erklärt Geschäftsführerin Zehra Gabriel vom „MahlAnderz“ im Gespräch mit dem Anzeiger. Von der Insel Norderney, wo sie vorher ein Hotel mit dem Restaurant geführt hat, ist sie mit ihrem Mann an den Möhnesee gezogen.

„Und als Corona kam, haben wir als Mannschaft nicht aufgegeben, sondern unsere ganze Liebe, Energie und finanziellen Mittel in das Restaurant gesteckt. Wir haben alles in den Laden investiert und da kam die Idee, dass es auch sinnvoll wäre, das Objekt zu kaufen.“

Erbbaurechtsvertrag unterschrieben

Die Mühe und der Einsatz für dieses Gebäude sei auch dem Ruhrverband nicht verborgen geblieben, sodass sich schließlich die Möglichkeit ergeben habe, das Objekt über einen Erbbaurechtsvertrag zu erwerben.

„Es ist ein tolles altes Objekt mit sehr viel Charme. Und wir versuchen, diesen Standort noch attraktiver zu gestalten, immerhin handelt es sich hier um ein historisches Markenzeichen des Möhnesees. Die Liebe für den Standort und die Gastronomie, hat uns bewogen, uns am Möhnesee niederzulassen“, sagt Familie Gabriel.

Viele Gastronomien

Einst hatte der Ruhrtalsperrenverein das Objekt zur Bauzeit der Talsperre (1908 bis 1913) selbst errichtet. Anfang des 20. Jahrhunderts diente es zunächst als Baubüro und sollte später als Talsperrenwärterhaus weiter genutzt werden.

Im Laufe der Jahre entwickelte sich die Immobilie zu einer Gastronomie. Die Familie Gerlach war in zwei Generationen dort Hauptmieter. Seit den 1990er-Jahren wechselten die betriebenen Gastronomien. Namen wie „Seehof“, „Cafe Solo“ oder auch „Sabe Mente“ sind vielen heute noch ein Begriff, heißt es in der Pressemitteilung des Ruhrverbands.

Was ist ein Erbbaurechtsvertrag?

Grundstückseigentümer (Erbbaurechtsgeber) haben die Möglichkeit, mit einem Gebäude- oder Wohnungseigentümer (Erbbaurechtsnehmer) einen Vertrag einzugehen, damit das Grundstück des Erbbaurechtsgebers vom Erbbaurechtsnehmer über einen bestimmten Zeitraum, meist von 60 bis 99 Jahren, entweder bebaut oder, sollte bereits ein Gebäude auf dem Grundstück stehen, das Objekt unterhalten werden darf. Dafür zahlt der Erbbaurechtsnehmer jährlich einen sogenannten Erbbauzins. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Vertrag verlängert, das Gebäude an den Erbbaurechtsgeber zurückgegeben, oder das Gebäude an den Erbbaurechtsnehmer verkauft werden.

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