„Muss er nicht!“, sagen sowohl der Ruhrverband selber als auch der Kreis, der in diesem Fall Genehmigungsbehörde ist. Und mehr noch: In zwei Stellungnahmen an die Politik, die unserer Redaktion vorliegen, stellt der zuständige Abteilungsleiter im Kreishaus unmissverständlich klar: Das Nasslager ist juristisch gesehen ein „privilegiertes Vorhaben“ und die Genehmigung dafür – auch deren Verlängerung – rechtlich nicht zu beanstanden. Daran ändere auch das Verweigern des Einvernehmens durch die Gemeinde nichts.
Pikant: Der Kreis will auch nichts davon wissen, dass die Gemeinde vor drei Jahren eine zeitliche Befristung von drei Jahren überhaupt erwähnt habe. Davon lasse sich in dem Ratsbeschluss aus 2019 nichts finden.
Das aber, so heißt es in einem Schreiben des Kreises vom 21. Februar, sei sowieso nicht entscheidend – und verweist auf die bereits erwähnte Rechtslage nach einer Entscheidung des Arnsberger Verwaltungsgerichts in einem Verfahren, das ein Anwohner angestrengt hatte.
Ob sich die Möhneseer Politik von dieser Argumentationslinie überzeugen lässt, darf bezweifelt werden. So macht CDU-Fraktionschefin Birgit Honsel keinen Hehl daraus, dass sie das Gefühl hat, bei diesem Thema „vom Kreis über den Tisch gezogen“ zu werden.
Schließlich seien, entgegen aller Absprachen vor drei Jahren, bislang keine Alternativen zu dem Nasslager in Günne geprüft worden – und die Tatsache, dass das Lager mitten im Hochwasserschutzgebiet liegt, werde ignoriert.
Angesichts dieser Gegensätze verwundert es nicht, dass ein vom Kreis gesetztes Ultimatum, das Einvernehmen bis zum 21. März zu erklären, verstrich – ohne dass sich die Gemeinde Möhnesee erklärt hätte.