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Keine Entlastung: ZUE-Anrechnung hat für Möhnesee keine Wirkung

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Von: Kathrin Bastert

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Menschen auf der Flucht sind auf die Hilfe in den Kommunen angewiesen – doch für die ist die Aufnahme mit Kosten und Personaleinsatz verbunden. Daher ist man dankbar für viele ehrenamtliche Helfer.  
Menschen auf der Flucht sind auf die Hilfe in den Kommunen angewiesen.   © Sebastian Kahnert

Eine stärkere Entlastung bei den Kommunen in Sachen Flüchtlinge. Das möchte das Land erreichen. Allerdings wäre die Zentrale Unterbringungseinrichtung in Möhnesee davon ausgenommen.

Möhnesee – Das Land will Kommunen, in denen es eine Landeseinrichtung für Flüchtlinge wie die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) gibt, künftig stärker entlasten und die Zahl der Plätze zu 100 Prozent auf die Aufnahmeverpflichtung anrechnen, ließ Ministerin Josefine Paul am Mittwoch in Düsseldorf verlautbaren.

Auf den ersten Blick hieße das: Möhnesee müsste so schnell nicht mit einer Zuweisung von weiteren Flüchtlingen rechnen, die es selbst unterbringen müsste. Denn die ZUE Echtrop weist eine Gesamtkapazität von 650 Plätzen auf, diese Quote dürfte eine 12 000 Einwohner-Gemeinde so schnell nicht erreichen.

Aufnahmeverpflichtung liegt bei 0: Flüchtlinge sind nach Aufnahmegesetz zugewiesen

Allerdings hat die Sache einen Haken: Bereits jetzt nämlich, bei einer geltenden Anrechnung von 50 Prozent der ZUE-Kapazität, liegt die Aufnahmeverpflichtung der Gemeinde für diejenigen Flüchtlinge bei Null, die den Kommunen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zugewiesen werden. Die Erfüllungsquote betrage sogar 101,39 Prozent, rechnet Kämmerer Günter Wagner vor.

Zugewiesen werden aber nicht nur Flüchtlinge nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, sondern auch anerkannte Flüchtlinge nach §12a des Aufenthaltsgesetzes und der Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung. Hier ist Möhnesee bei weitem nicht „im Soll“. Wagner: „Möhnesee hat noch eine Aufnahmeverpflichtung von 187 Personen bis zum Erreichen von 100 Prozent. Die Erfüllungsquote liegt hier demnach bei 22,76 Prozent“ – 55 Menschen sind der Gemeinde gegenwärtig nach diesen Regelungen zugewiesen.

Auf diese Personengruppen wird die ZUE grundsätzlich nicht angerechnet. Faktisch könnte es also jederzeit weitere Zuweisungen von Flüchtlingen in die Gemeinde Möhnesee geben – Anrechnung von Plätzen in der Zentralen Unterbringungseinrichtung hin oder her.

Kommune Möhnesee: Kabinettsbeschluss wirkungslos

Insofern ist der Kabinettsbeschluss, wie er jetzt in Düsseldorf gefasst wurde, für Kommunen wie Möhnesee –und auch Soest – wirkungslos.

Das größte Problem aus Möhneseer Sicht bleibt unberührt: Für jene, die hier zuweisungsgemäß ihren Wohnsitz nehmen sollen, müssen Wohnungen her – und die werden schon jetzt händeringend gesucht.

Das zuständige Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hofft, durch die höhere Anrechnung weitere Kommunen als ZUE-Standort gewinnen zu können. Dass es keine Anrechnung auf andere Flüchtlingsgruppen gebe, sei bedauerlich, sagte eine Sprecherin, „aber dabei handelt es sich um Bundesgesetze, das FlüAG ist Ländersache.“  kab

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