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Neue Stellplatzsatzung für Möhnesee tritt zu Jahresbeginn 2023 in Kraft

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Von: Achim Kienbaum

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Wie hier im Grünen Winkel in Körbecke sind Pkw-Stellplätze in Wohngebieten ein rares Gut.	Foto: dahm
Genug ist nie genug: Wie hier im Grünen Winkel in Körbecke sind Pkw-Stellplätze in Wohngebieten ein rares Gut. © Peter Dahm

Die Meinungen darüber, ob die Gemeinde wirklich eine eigene Stellplatzsatzung benötigt oder nicht waren durchaus geteilt. Am Ende aber enthielten sich im jüngsten Rat die Zweifler, und das neue Regelwerk wurde einstimmig beschlossen.

Möhnesee – Zu den Befürwortern einer neuen Satzung zählte unter anderem die BG-Fraktion, die eine Initiative aus dem vergangenen Jahr wieder aufgegriffen und das Thema zuvor in den zuständigen Fachausschüssen auf die Tagesordnung gesetzt hatte.

Den wesentlichen Grund dafür erklärte Christian Wolf: „Nachdem wir auf das Land gewartet hatten, das eine entsprechende Satzung angekündigt und inzwischen auch in Kraft gesetzt hat, müssen wir feststellen, dass die dort getroffenen Regelungen für uns nicht ausreichend sind.“

Damit meinte er vor allem: Die einschlägige NRW-Satzung, die Bauträgern bei Neubauvorhaben verbindliche Vorgaben für vorzusehende Parkplätze macht, orientiere sich in erster Linie an urbanen Räumen – sprich: Im ländlichen Raum werden deutlich mehr motorisierte Fahrzeuge benötigt und damit auch Stellplätze an den Wohnungen und Häusern ihrer Fahrer.

Wie das für Möhnesee aussehen sollte, dazu hatte sich die BG bereits detailliertere Gedanken gemacht, die nach kurzer Diskussion auch im Wesentlichen in die neue Satzung einflossen.

Dabei ging es nicht nur um die Anzahl von Stellplätzen, sondern auch ihren Standort (auf oder nahe an Baugrundstücken), ihre Größe und Beschaffenheit. Weitere Regelungen betreffen vorzuhaltende Ladesäulen für E-Fahrzeuge und Fahrradabstellplätze. Letztere haben aber nach Auffassung der BG im ländlichen Raum im Vergleich zu Autos „derzeit keine besondere Dringlichkeit“.

Beschlossen wurde schließlich – bei Enthaltungen von SPD und Grünen – dass für Ein- und Zweifamilienhäuser ein Schlüssel von zwei Stellplätzen pro Wohneinheit gelten soll, für Mehrfamilienhäuser (mindestens drei Wohnungen) 1,5 Stellplätze für jede Wohneinheit.

In den Fällen, in denen sie nicht vorgehalten werden können, sieht die Satzung die Möglichkeit einer finanziellen „Ablöse“ vor – das soll allerdings, so Christian Wolf, „eher restriktiv“ gehandhabt werden. Über die Höhe einer solchen Ausgleichszahlung muss sich die Politik im neuen Jahr noch verständigen.

Die neue Stellplatzsatzung tritt aber bereits zum Jahresbeginn in Kraft.

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