Damit meinte er vor allem: Die einschlägige NRW-Satzung, die Bauträgern bei Neubauvorhaben verbindliche Vorgaben für vorzusehende Parkplätze macht, orientiere sich in erster Linie an urbanen Räumen – sprich: Im ländlichen Raum werden deutlich mehr motorisierte Fahrzeuge benötigt und damit auch Stellplätze an den Wohnungen und Häusern ihrer Fahrer.
Wie das für Möhnesee aussehen sollte, dazu hatte sich die BG bereits detailliertere Gedanken gemacht, die nach kurzer Diskussion auch im Wesentlichen in die neue Satzung einflossen.
Dabei ging es nicht nur um die Anzahl von Stellplätzen, sondern auch ihren Standort (auf oder nahe an Baugrundstücken), ihre Größe und Beschaffenheit. Weitere Regelungen betreffen vorzuhaltende Ladesäulen für E-Fahrzeuge und Fahrradabstellplätze. Letztere haben aber nach Auffassung der BG im ländlichen Raum im Vergleich zu Autos „derzeit keine besondere Dringlichkeit“.
Beschlossen wurde schließlich – bei Enthaltungen von SPD und Grünen – dass für Ein- und Zweifamilienhäuser ein Schlüssel von zwei Stellplätzen pro Wohneinheit gelten soll, für Mehrfamilienhäuser (mindestens drei Wohnungen) 1,5 Stellplätze für jede Wohneinheit.
In den Fällen, in denen sie nicht vorgehalten werden können, sieht die Satzung die Möglichkeit einer finanziellen „Ablöse“ vor – das soll allerdings, so Christian Wolf, „eher restriktiv“ gehandhabt werden. Über die Höhe einer solchen Ausgleichszahlung muss sich die Politik im neuen Jahr noch verständigen.
Die neue Stellplatzsatzung tritt aber bereits zum Jahresbeginn in Kraft.