Politik und Verwaltung hatten mit Thomas Tyczewski von einer Münsteraner Anwaltskanzlei einen Fachmann in Sachen juristische Großwetterlage beim Ausbau der Windenergie eingeladen, der mit einigem Erfolg versuchte, eine in vielerlei Hinsicht komplexe Situation verständlich darzustellen. Komplex unter anderem deswegen,weil eine Unmenge juristischer Folgen zu bedenken sind, sehr vieles bei der Gesetzgebung noch „im Fluss“ ist und – es lebe der Föderalismus – vom großen Bund bis zur kleinsten Gemeinde alle Ebenen irgendwie beteiligt sind.
Bundesweit sollen auf 2 Prozent der Fläche Windkraft möglich werden. In NRW wird die Verteilung über den Landesentwicklungsplan gesteuert werden. Die Kommunen werden eigene Quoten erhalten, die wohl von ihren jeweiligen freien Flächen abhängen werden. Sie sind bei der Zumessung zu hören.
Apropos beteiligt: Mit Klaus Peter Teipel (CDU) hatte wohl nicht nur ein als Richter arbeitender juristischer Profi in der Runde nach den Ausführungen von Tyczewski den Eindruck, dass bei der vorliegenden Thematik die in der Verfassung verankerte Mitwirkung der Kommunen weitgehend ausgehöhlt werde – und damit auch die Möglichkeiten von Gemeindeparlamenten, den Bau nicht gewollter Windräder auf ihrem Gebiet zu verhindern.
Aktuell gibt es dafür in der Gemeinde nur das Instrument des Flächennutzungsplanes aus dem Jahr 2009, ,der keine WEAs südlich der Haar zulässt – ein ziemlich stumpfes Schwert schon jetzt, völlig untauglich spätestens 2027, erklärte Tyczewski. Spätestens dann werden die Entscheidungen darüber, wo Windräder gebaut werden dürfen, nämlich im Rahmen von Regionalplänen getroffen werden – dann wird also die Arnsberger Bezirksregierung über Genehmigungen entscheiden, nicht mehr, wie jetzt der Kreis.
Uwe Beißner und Uwe Gronert (beide Grüne) appellierten an alle Fraktionen im Rat, „endlich Position zu beziehen“, wo sie Windräder unterstützen und wo nicht. Nur so werde es möglich sein, später Einfluss auf die Ausweisung geeigneter Flächen auf regionaler Ebene zu nehmen. „Es muss Schluss damit sein, nach juristischen Möglichkeiten zu suchen, Windräder zu verhindern“, erklärte Gronert, „das ist nicht zu verhindern“. Stattdessen solle sich die Politik aktiv dafür einsetzen, Möglichkeiten auszuloten, Bürger finanziell auf verschiedene Weisen an den Erträgen aus der Windkraft zu beteiligen.
Die Grünen unterstützen unter anderem den Bau von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet, sowohl auf Kalamitätsflächen im Arnsberger Wald als auch auf der Haar, sofern sie „mit Umwelt-, Natur- und Artenschutz einhergehen. Sie fordern darüber hinaus die „rückstandslose Entfernung“ aller Anlagen nach dem Ende der Laufzeit.
Und das wird vor dem Hintergrund geschehen, dass bestimmte Anteile an der Gesamtfläche für Windräder vorgehalten werden müssen. In NRW sind das 1,1 Prozent der Landesfläche – zu erreichen bis 2027, sogar 1,8 Prozent bis 2032 (siehe Infokasten). Möhnesee, das ist immerhin schon jetzt klar, wird dazu seinen Beitrag leisten müssen.