Bei der Fortbildung, die an der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf stattfand, waren 17 Teilnehmer, „darunter auch ein Bürgermeisterkollege aus dem Kreis Soest“, erzählt Moritz. Das Seminar „Eheschließungsrecht für Bürgermeister“ sei unter Moritz’ Kollegen beliebt.
Mitgebracht hat sie eine dicke Mappe mit zahlreichen Regeln und Gesetzen zum Personenstandsrecht in Deutschland. „Es waren viele Themen, die da auf den Tisch kamen.“ Zunächst müsse die Ehetauglichkeit der Paare rechtlich überprüft werden, etwa, dass einer der Partner nicht schon verheiratet ist. Knifflig werde es auch, wenn ein Partner aus dem Ausland kommt, auch da müssten Papiere geprüft werden. Auch Scheinehen seien ein Thema. Wie dürfen sich die Paare nennen? Wie funktioniert die Namensführung der Kinder? Auch da sei nicht alles erlaubt. Nachgehakt werde auch, ob bei dem Paar, das vor den Standesbeamten tritt, nicht eine zu enge verwandtschaftliche Beziehung besteht. Bekanntlich ist eine Heirat unter Verwandten in erster Linie nicht erlaubt. Meldet sich ein Paar zur Trauung im Rathaus an, werden die mitgebrachten Formulare überprüft. Aber die Bürgermeisterin will die Paare bei der Anmeldung auch nach persönlichen Dingen fragen, denn sie findet es wichtig, bei der Traurede persönliche und individuelle Worte zu finden. Es gebe viele Formalitäten zu beachten im Vorfeld aber auch während der Trauung, so Moritz. So werde während der Trauung eine Niederschrift getätigt, die, nachdem die Brautleute sich das Jawort gegeben haben, verlesen und unterzeichnet wird. Diese Urkunde kommt ins Stammbuch und wird dem Paar übergeben.
Nach all den Formalitäten soll ein schöner, emotionaler Abschluss der Trauung erfolgen, so möchte es Maria Moritz, dazu zähle ein Gedicht oder ein Vers, bevor die Gesellschaft feiert.
Noch weiß Maria Moritz nicht genau, wann ihre erste Trauung ist, vermutlich im Mai, meint sie. „Ich freue mich auf meinen ersten Einsatz“, sagt sie. Ein kleines bisschen nervös sei sie aber schon.