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Zwischenstand bei Reformen: Wohn- und Bürgergeld

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Von: Karin Hillebrand

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Die Gemeinde ist derzeit mit der Wohngeld- und Sozialreform befasst.
Die Gemeinde ist derzeit mit der Wohngeld- und Sozialreform befasst. © Hillebrand

Der Sozialamtsleiter der Gemeinde gab einen Überblick über das Wohn- und Bürgergeld in Lippetal.

Herzfeld – „Ich habe einen Traum: Eine zuständige Behörde vor Ort, die digital Leistungen anbietet, die aber auch die 80 Prozent der nicht digitalen Hilfeempfänger berät. Gleichbehandlung, bei einer einheitlichen, einfachen Bedarfsrechnung.“ So leitete Ludger Schenkel seine Ausführungen zu den Auswirkungen der Sozial- und Wohngeldreform ein.

„Deutschland hat ein komplexes Sozialsystem, mit etwa 40 verschiedenen Sozialleistungen von Bund und Ländern, dazu kommunale Leistungen, die sich je nach Kreis und Kommune unterscheiden“, erklärte der Sozialamtsleiter jetzt im Ausschuss für Jugend, Familien, Senioren, Soziales, Kultur und Sport. Die Mindestsicherungsquote – sie umfasst den Anteil der Empfänger von Mindestsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung – lag Ende 2021 in NRW bei 10,5 Prozent, in Lippetal bei 3,9.

„Wir hatten immer ein gesundes Sozialgefüge“, sagt Schenkel. Nach aktueller Schätzung liegt die Gemeinde jetzt bei sechs Prozent, rechnet er die 70 Haushalte mit zusammen etwa 300 Personen hinzu, die Wohngeld beziehen, seien es sogar acht Prozent.

Mehr Menschen haben Anspruch

Schenkel erwartet, dass der Anteil der Leistungsempfänger steigt. Das hänge auch mit Flüchtlingen zusammen, aber auch damit, dass durch die letzten Reformen immer mehr Menschen Anspruch auf soziale Leistungen haben.

Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII umfassen die Grundsicherung für Leute im Rentenalter und Erwerbsunfähige, Kinder in Verwandtenpflege, die Unterbringung von Leuten, die in Heimen untergebracht sind. Egal wo, die Kommune, in der derjenige zuletzt wohnhaft war, zahlt.

Gemeinde zuständig

Hinzu kommt die Hilfe zum Lebensunterhalt (alte Sozialhilfe), meist für Bezieher der Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit – dies seien momentan zwölf Personen.

In Lippetal sind fast 90 Personen im Hilfebezug, Tendenz steigend, da diejenigen, die durch Altersarmut unter die Grundsicherung fallen, kontinuierlich hinzukommen. 97 Personen, geduldete und im Verfahren befindliche Flüchtlinge, beziehen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Für Sozialhilfe, Grundsicherung und Asyl ist die Gemeinde zuständig.

Fälle beim Jobcenter

Viele Fälle, auch Ukrainer, sind beim Jobcenter, hierunter fallen 230 Bedarfsgemeinschaften mit 475 Personen. Die Leistungen des Jobcenters übernehmen Bund und Kommunen anteilig, für Lippetal ist das Jobcenter Soest zuständig, über die Kreisumlage zahlen die Kommunen an den Kreis.

Zum 1. Januar trat die Wohngeldreform in Kraft und das Bürgergeld wurde eingeführt. Zahlungen verzögern sich, da zur Einführung die Verwaltungen personell und technisch noch nicht darauf eingestellt waren.

Umstellung läuft noch

Schenkel hofft, dass die Verwaltung im April/Mai die Zahlungen veranlassen kann. Das Wohngeld betrug im Jahr 2021 durchschnittlich 180 Euro, mit der Wohngeldreform soll es auf 370 Euro pro Monat erhöht werden. 2021 waren es laut Schenkel 600 000 Wohngeldhaushalte in Deutschland, in Zukunft sollen es 2 Millionen sein.

Die Gemeinde zahlt auch für die Bildung und Teilhabe der Kinder aus Wohngeldhaushalten, für die mit Kindergeldzuschlag sowie der Kinder von Geflüchteten. Das Jobcenter unterstützt die Kinder, die das Bürgergeld bekommen.

Lippetal übernimmt für 113 Kinder das Schulbedarfspaket (174 Euro im Jahr). Es ist für Tornister, Hefte, Taschenrechner und Ähnliches gedacht. Das Teilhabepaket (180 Euro pro Jahr) fließt zum Beispiel in Vereinsarbeit, es dient der gesellschaftlichen Teilhabe. Hinzu kommen Lernförderung, Klassenfahrten und für 90 bis 100 Kinder übernimmt die Gemeinde das Mittagessen in Schule, Kindergarten und Betreuung.

Verschiebungen beim Wohngeld

Beim Wohngeld werde es Verschiebungen vom Jobcenter in den Wohngeldbereich geben, Schenkel rechnet mit 50 bis 70 Prozent mehr Fällen, dies zeigt sich erst im Juni, da die anderen Behörden erst nach einer gewissen Karenzzeit die Fälle an die Gemeinde abgeben. „Es gilt abzuwägen, womit die Leute besser dastehen: Wohngeld oder Bürgergeld. Der Bürger wird dementsprechend beraten“, erläutert der Sozialamtsleiter.

Bei der Grundsicherung steigen die Fallzahlen moderat, jedes Jahr werden es fünf Prozent mehr, aber die Regelsätze wurden erhöht, um einen Inflationsausgleich zu schaffen. Der Eckregelsatz, er gilt für Alleinstehende, wurde von 449 Euro pro Monat für den Lebensunterhalt auf 502 Euro pro Monat angehoben.

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