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Kreis genehmigt Repowering von Windrädern in Rassenhövel und Uelentrup

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Von: Karin Hillebrand

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Im Repowering werden ältere Windenergieanlagen (Bild) gegen effektiver arbeitende größere Anlagen ausgetauscht. © Karin Hillebrand

Der Kreis Soest hat die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen in Herzfeld genehmigt und dies auf Antrag des Antragsstellers öffentlich bekannt gemacht.

Herzfeld – In beiden Fällen sollen jeweils zwei ältere Windräder gegen eine größere und leistungsfähigere Anlage ausgetauscht werden (Repowering). Hierbei handelt es sich um je eine Windenergieanlagen des Typs Enercon E-138 EP3 E3. Die Nabenhöhe des neuen Anlagentyps liegt bei 110,24 Metern, die Gesamthöhe bei 179,37 Metern, die Nennleistung wird mit 4 260 Kilowatt angegeben.

Repowering

Die erste Genehmigung erstreckt sich auf den Ersatz, beziehungsweise den Rückbau von zwei bestehenden Anlagen des Typs Enercon E-40 inklusive der Fundamente in der Gemarkung Herzfeld, Flur 18, Flurstück 31, sowie die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-138 EP3 E3, Flur 18, Flurstücke 31,41,42 heißt es in der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Kreis Soest vom 27. Januar. Die betreffenden Flurstücke liegen im Bereich Uelentrup.

Die zweite Genehmigung bezieht sich auf den Bereich Rassenhövel. Sie erstreckt sich auf den Ersatz, beziehungsweise den Rückbau von zwei bestehenden Windenergieanlagen des Typs Vestas V52 inklusive der Fundamente in der Gemarkung Herzfeld, Flur 12, Flurstücke 3 und 4 und die Errichtung und den Betrieb des oben bereits beschriebenen Enercon-Anlagentyps auf genannten Flurstücken 3 und 4.

Einsichtnahme möglich

Ausfertigungen der Genehmigungsbescheide liegen mit ihrer Begründung in der Zeit vom 27. Januar bis einschließlich 10. Februar bei den nachfolgenden Stellen aus und können dort eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich. Die Genehmigungen können bevorzugt auch über die Internetseite des Kreises Soest eingesehen werden.

Die Unterlagen liegen aus: beim Kreis Soest, Dienstgebäude Hoher Weg 1-3, 59494 Soest, Telefonnummer 02921/303822, E-Mail: immissionsschutz@kreis-soest.de sowie bei der Gemeinde Lippetal, Bahnhofstraße 7, 59510 Lippetal, Telefonnummer 02923/980249. Der Antragsteller, Diplom Ingenieur Andreas Düser vom Planungsbüro für Erneuerbare Energien aus Ense, hat die öffentliche Bekanntmachung der beiden Entscheidungen beantragt, um eine Einsichtnahme zu ermöglichen, so Sabrina Raser vom selbigen Planungsbüro. Da es sich um ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung handelt, wäre dies nicht notwendig gewesen.

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