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Investoren planen Photovoltaikanlage auf freier Fläche bei Oestinghausen

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Von: Ludger Tenberge

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Am westlichen Ortsrand von Oestinghausen planen Investoren eine Freiflächenphotovoltaikanlage wie sie ähnlich zum Beispiel in Büecke (Foto) besteht.
Am westlichen Ortsrand von Oestinghausen planen Investoren eine Freiflächenphotovoltaikanlage wie sie ähnlich zum Beispiel in Büecke (Foto) besteht. © Peter Dahm

Der Klimawandel drängt genau genommen schon lange, die massiven Anstiege der Energiepreise kommen aktuell noch hinzu. „Erneuerbare“ erscheinen da als praktikable Lösung. Und dies könnte eventuell auch für eine Freiflächenphotovoltaikanlage gelten, die zwei Investoren nordwestlich von Oestinghausen errichten wollen.

Lippetal – Fast 8 000 Quadratmeter ist die Fläche groß, der Strom, der dort produziert werden könnte, würde rechnerisch für 160 bis 180 Durchschnittshaushalte reichen, schreiben die Investoren zur Begründung ihres Antrags an die Gemeinde. In der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses am Montag, 5. September, wird das Vorhaben vorgestellt. Voraussetzung für das Projekt sind nämlich eine Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans. Der Geltungsbereich liegt im Ortsteil Oestinghausen, nördlich der Straße „Weimeskamp“.

Der Ausschuss muss nun beraten, wie weiter verfahren werden soll. Wie die Gemeindeverwaltung in der Vorlage für die Sitzung berichtet, handelt es sich bei dem Antrag nicht um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich, eine Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans sind deshalb erforderlich.

Im Rahmen des Planverfahrens sei beabsichtigt, ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Freiflächenphotovoltaikanlage“ festzusetzen. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung spricht sich für den Einstieg in die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung eines Bebauungsplans aus. Zugleich sollen bei der Bezirksregierung entsprechende Anfragen bezüglich der Regionalplanung gestellt werden. Außerdem soll eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt werden.

Grundsätzlich, so die Vorlage weiter, sei die Inanspruchnahme von Freiflächen für raumbedeutsame Nutzung der Solarenergie zu vermeiden, ausgenommen hiervon seien aber Freiflächenphotovoltaikanlagen, wenn der Standort mit der Schutz- und Nutzfunktion der jeweiligen Festlegung im Regionalplan vereinbar ist und es sich um die Wiedernutzung von gewerblichen, bergbaulichen, verkehrlichen oder wohnungsbaulichen Brachflächen oder baulich geprägten Konversionsflächen, Aufschüttungen oder Standorten entlang von Bundesfernstraßen, oder Schienenwegen mit überregionaler Bedeutung handelt. Diese Standortanforderungen sind im vorliegenden Fall womöglich gegeben.

In der Vergangenheit sei in dem besagten Bereich eine alte Mergelgrube als Deponie benutzt und entsprechend verfüllt worden. Durch die vorstehende Planung würde diese „Altlast“ nun einer Nachnutzung zugeführt. Die Vorlage betont aber auch, dass es von Seiten der Verwaltung derzeit keine konkreten Einschätzungen zu diesem Planvorhaben gebe. Neben der regionalplanerischen Anfrage müssten im Bauleitplanverfahren Fachgutachten unterschiedlicher Art eingeholt werden. Auch sei zu klären, wie eine Blendwirkung auf die direkte Umgebung ausgeschlossen werden kann.

Die Antragsteller wiederum gehen in ihrem Anschreiben an die Gemeinde davon aus, dass die Standortvoraussetzungen gegeben sind. Die fraglichen Grundstücke seien Konversionsflächen im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und kämen daher für den Bau einer Freilandphotovoltaikanlage in Frage.

Des Weiteren berichten die Antragsteller, dass eine Beteiligung der Gemeinde Lippetal mit 0,2 Cent pro Kilowattstunde gewährleistet werde. Die direkt angrenzenden Anlieger seien im Vorfeld informiert und in den Planungsprozess mit eingebunden worden.

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