Wegen der gestiegenen Abfuhrkosten des Unternehmens müssten die Gebühren in Lippetal angepasst werden. Durch die aktuelle Preisentwicklung, insbesondere im Bereich der Kraftstoffe, hätten sich die Abfalltransporte seit April zwischen 12 und 15 Prozent verteuert. Mit der Sammlung und Beförderung der Abfälle hat die Gemeinde Lippetal seit Dezember 2020 das privatwirtschaftliche Unternehmen Lobbe in Erwitte beauftragt.
Für die Abfuhrkosten bei der Restmüll- und Biomüllabfuhr in Lippetal wurden daher für 2023 insgesamt 275 000 Euro veranschlagt. Zum Vergleich: Im Vorjahr waren es 245 820 Euro. Darin enthalten sind die Transporte des Restmülls zu den Abfallwirtschaftszentren Erwitte oder Werl sowie der Bioabfälle zum Kompostwerk nach Anröchte. Ebenso enthalten sind die Kosten für den Einsatz eines kleineren Spezial-Sammelfahrzeuges, das in Sackgassen ohne ausreichenden Wendebereich für Großfahrzeuge genutzt wird.
Zusätzlich fließen die nach oben angepassten Entsorgungskosten des Kreises Soest in die Kalkulation für 2023 mit ein. Insgesamt gebe es einen „Gebühren-Mehrbedarf“ von 4,5 Millionen Euro. Wesentlicher Faktor dafür ist, dass sich ab 2023 die Entsorgungswege für Restabfälle verändern werden. Bisher wurde die Hälfte des Auf-kommens als BRAM (Brennstoff aus Müll) direkt vor Ort im Zementwerk Wittekind verwertet. Dies ist aufgrund von „Marktveränderungen“ bis auf weiteres nicht mehr möglich, so dass 20 000 Tonnen Restabfälle zusätzlich umgeschlagen, abtransportiert und zu höheren Kosten in der Müllverbrennungsanlage Bielefeld entsorgt werden müssen.
Hinzu kommen gestiegene technische und administrativen Anforderungen bei den Umweltauflagen für den Entsorgungsbereich, die ebenfalls Einfluss auf die neuen Gebührensätze für das 2023 haben. „Wobei diese noch moderat gestiegen sind, da uns noch eine größere Summe aus der Gebührenausgleichsrücklage zur Verfügung stand“, sagte Veltin. Dies habe sich gebührenmindernd gewirkt. „Wenn wir die Rücklage nicht gehabt hätten, hätten wir mindestens zehn Euro auf die Gebühr draufschlagen müssen.“
Die einwohnerbezogene Grundgebühr wird von bisher 10,70 Euro auf 15,70 Euro angehoben. 80 Liter Restmüll kosten künftig 108,89 Euro statt 101,10 (2022). Für 120 Liter Biomüll wird in Lippetal ab 2023 eine Gebühr von 90,67 Euro fällig (2022: 83,61 Euro). Die weiteren Gebührensätze (unter anderem für die Sperrgutabfuhr, die Kühl- und Elektrogroßgerätesammlung sowie die Gebühr für Beistellsäcke) werden nicht angehoben und bleiben unverändert.
Beim Abwasser werden die Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlag sowie die Verbrauchsgebühr unterschieden. Bedingt durch ein oberverwaltungsgerichtliches Urteil befänden sich alle drei Gebühren im Sinkflug, erläuterte Veltin. „Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nichtsdestotrotz hat das Land NRW eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht, wonach ein Zinssatz von 3,25 Prozent für die Kalkulation zugrunde gelegt werden darf“, so Veltin. Daraus ergeben sich die neuen Abwassergebühren.
Die Grundgebühr beträgt für jeden Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation für das Jahr 2023 53,07 Euro. Die Verbrauchsgebühr liegt für das Jahr 2023 bei 2,37 Euro je Kubikmeter Abwasser. Die Niederschlagsgebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter sowie abflusswirksamer Fläche für das Jahr 2023 0,51 Euro.
80 Liter: 108,89 Euro (2022: 101,10 Euro
120 Liter: 130,79 Euro (2022: 120,51 Euro)
240 Liter: 196,48 Euro (2022: 178,73 Euro)
120 Liter: 90,67 Euro (2022: 83,61 Euro)
240 Liter: 134,59 Euro (2022: 123,46 Euro)
15,70 Euro (2022: 10,70 Euro)
Das von der Gemeinde Lippetal beauftragte Abfuhrunternehmen Laumeier hat für das kommende Jahr aufgrund der Preisentwicklungen, insbesondere im Bereich der Kraftstoffe, eine Preisanpassung der Entgelte für die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen beantragt.
„Da spielt eine erhebliche Steigerung bei den Energiekosten eine Rolle“, so Veltin. „Die Transportkosten haben sich dadurch natürlich stark erhöht. Das sind knappe 18 Prozent, die hier dazukommen.“
Die Gebühr für die Behandlung der Fäkalschlämme in der Kläranlage wird ab dem Jahr 2023 auf 10,85 Euro/Kubikmeter festgesetzt. Anfuhrpauschale und Transport zur Kläranlage erhöhen sich von bislang 70,33 Euro auf 82,98 Euro. Die Leerungsgebühr (je Kubikmeter abgefahrenen Grubeninhalts) steigt auf 13,23 Euro von bisher 11,21 Euro. Die Gebühr für schwer erreichbare Grundstückentwässerungsanlagen, bei denen die Abfuhr nur mit Schlauchlängen über 15 Meter erfolgen kann, wird am dem Jahr 2023 auf 2,66 Euro je Meter Schlauchlänge über 15 Meter und Abfuhr festgesetzt.