Hinzu kämen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes ab 1. Oktober: „Während die Corona-Schutzverordnungen der Länder in den Einrichtungen der Langzeitpflege weiterhin umgesetzt werden müssen, ist deren Refinanzierung in großen Teilen ausgelaufen beziehungsweise wird an die ,epidemische Lage von nationaler Tragweite’ geknüpft. Die Folgen: Die Beschäftigten müssen noch mehr bürokratische Arbeit leisten, wie das Kontrollieren und Dokumentieren von Test- und Impfnachweisen.“
Dabei rücke der eigentlicher Aufgabenkern immer mehr in den Hintergrund: Die Pflege und Betreuung der Bewohner der Einrichtungen, „die Zeit für eine liebevolle und fürsorgliche sowie qualitativ hochwertige Pflege wird uns dabei immer mehr genommen“. Deshalb forderten die Beschäftigten gemeinsam mit vielen anderen Pflegeeinrichtungen mehr Entlastung statt Belastung durch die Politik.