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Die Feuer lodern wieder in Lippetal: Osterfeuer bei der Gemeinde anmelden

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Von: Karin Hillebrand

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Traditionelles Abbrennen der Osterfeuer
Nach dem Eiersuchen darf im Lippetal wieder das Abbrennen der Osterfeuer erfolgen. © Peter Steffen

Osterfeuer müssen bei der Gemeinde angemeldet werden. Aus Erfahrung weiß Ordnungsamtsleiter Ludger Schenkel, das einige der Feuer erst in der Woche vor Ostern angemeldet werden.

Hovestadt – „Es gilt das gesetzliche Osterfeuer-Privileg“, sagt Schenkel zu dem Brauchtum. Nur an Karfreitag darf in Lippetal keines der Feuer abgebrannt werden – „das ist ein Tag der Trauer“.

Abstandsregeln

Von Samstagabend bis Montag darf mit den wärmenden Feuern das Frühjahr begrüßt werden. Sollte das Abbrennen wetterbedingt nicht möglich sein, lässt die Gemeinde dies zu einem späteren Zeitpunkt zu. Einige Vorschriften gilt es dabei allerdings zu beachten: Zum Wald und zu einzeln stehenden Gebäuden muss ein Abstand von 100 Metern, zu zusammenhängend bebauten Ortsteilen muss ein Abstand von 200 Metern eingehalten werden. Zu befestigten Wirtschaftswegen 10 Meter, zu öffentlichen Verkehrsflächen 50 Meter.

Abmessungen

Der Haufen soll eine Höhe von 3,50 Meter nicht überschreiten, und er muss von einem 15 Meter breiten Ring umgeben sein, der frei von brennbaren Stoffen ist.

Liegt ein Feuer zu nah an einer der Festsetzungen, kann dies unter Umständen durch die Anwesenheit der Feuerwehr kompensiert werden. Die Gemeinde weist in einem Merkblatt, dass sie den Leuten an die Hand gibt, auf heraus.

Brennmaterial

In den Brauchtumsfeuern dürfen geeignete pflanzliche Rückstände – unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie Pflanzenreste – verbrannt werden. Zum Entzünden dürfen keine anderen Stoffe, beispielsweise Mineralöle oder andere Abfälle benutzt werden. Auch nicht zur Unterhaltung des Feuers.

Tierschutz und Aufsicht

Vor dem Abbrennen des Feuers hat eine Umschichtung des erst kurz zuvor zusammen getragenen Haufens zu erfolgen, sollten Vögel und Kleinsäuger erwartbar dort Unterschlupf gesucht haben.

Darüber hinaus ist das Feuer ständig von zwei Personen, davon eine über 18 Jahre alt, zu beaufsichtigen. Bei starkem Wind darf das Feuer nicht abgebrannt werden und das Feuer muss bei aufkommenden starkem Wind unverzüglich gelöscht werden.  

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