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Sonnenenergie auf verbrannter Erde

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Von: Klaus Bunte

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Für ein Solarfeld bei Oestinghausen wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Eine größere Photovoltaikfreiflächenanlage gibt es zum Beispiel bei Möhnesee-Büecke.
Für ein Solarfeld bei Oestinghausen wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Eine größere Photovoltaikfreiflächenanlage gibt es zum Beispiel bei Möhnesee-Büecke. © Peter Dahm

Die mögliche Freilandphotovoltaikanlage am Weimeskamp in Oestinghausen beschäftigte den Gemeindeentwicklungsausschuss in seiner jüngsten Sitzung.

Lippetal - Nördlich der besagten Straße soll auf knapp 8000 Quadratmetern eine solche Anlage entstehen. Dass dies überhaupt möglich ist, liegt im Wesentlichen daran, dass es sich um buchstäblich verbrannte Erde handelt, um eine aufgefüllte Deponie. Diese Altlastist im Flächennutzungsplan eigentlich als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen, als solche aber eher unbrauchbar. Mit der Photovoltaik könnte sie daher einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden.

„Die frühere Nutzung als Müllkippe ist der einzige Grund, warum dort, im Außenbereich des Ortsteils, eine solche Anlage rechtlich möglich wäre“, erklärte Stadtplaner Michael Ahn vom Coesfelder Büro Wolters Partner, der die Details im Ausschuss vorstellte.

Vereinfacht formuliert, so Ahn, habe die Landesregierung sogar erst Mitte August festgesetzt, dass die Bereiche, in denen solche Anlagen überhaupt erlaubt sind, auf Brachflächen begrenzt werden. Auch als „raumgreifend“ sei die Anlage kaum zu werten. Das wäre sie ab zehn Hektar Größe, die geplante Anlage kommt demnach gerade einmal auf etwa acht Prozent der Fläche.

Die Fläche habe ein paar Merkmale, die man beachten müsse. Am Siedlungsrand falle ein Blendgutachten an. Ahn: „Klingt immer etwas komisch, schließlich soll eine solche Anlage die Sonnenstrahlen ja aufnehmen, aber es lässt sich nicht vermeiden, dass sie zu bestimmten Jahreszeiten, wenn die Sonne tief steht, auch einen geringen Teil reflektiert. Aber dafür ist dies die einzig zu erwartende Immission, die von so einer Anlage ausgeht.“ Sie müsse eingezäunt und vor Diebstahl geschützt werden. „Die Geräte werden tatsächlich auch geklaut“, sagte Ahn weiter, „gerade in Zeiten knapper Energie-Ressourcen.“

Für Justus Oexmann (FDP) stellte sich die Frage, ob sich dieses Gelände nicht doch zum Bau neuer Wohnungen anbiete. Das setze natürlich eine entsprechende Altlastsanierung voraus, erwiderte Ahn, „und verantwortlich für die Verunreinigung dort ist nicht der Inhaber des Geländes, sondern der Verursacher, und wer das war, lässt sich nicht mehr so ohne Weiteres feststellen, dazu ist das zu lange her. Wir wissen ja nicht einmal, was da im Boden liegt. Außerdem verändern sich Deponien über die Jahre. Und sollte sich erweisen, dass die Schadstoffe sich dort verflüchtigt haben, stellt sich die Frage, ob sie dort überhaupt noch eine PV-Anlage bauen dürfen. Eine Entsorgung hingegen könnte extrem kostspielig werden.“

Möglich sei vielmehr eine Begrünung unter den in noch unbestimmter Höhe auf Stelzen montierten Modulen und eine Beweidung durch Schafe. Einen ähnlichen Fall gibt es zurzeit auf einer Bayer-Altlast direkt an der A1 bei Leverkusen, wo ein mehrlagiges Dichtungssystem verhindert, dass die Wurzeln bis in die Tiefe zu den Chemikalien gelangen.

Ende des Jahres stehe seitens des Altlastenkatasters eine Prüfung durch den Kreis Soest an, erwähnte Ahn. Werner Sander (BG) plädierte daher dafür, den Beschluss bis dahin aufzuschieben. Mit der Ansicht blieb er allein – mit nur seiner Neinstimme und ohne Enthaltungen wurden die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen.

Nicht minder wichtig: Die externen Planungskosten tragen die Antragsteller, so der Hinweis.

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