Der Brandschutzbedarfsplan einer Gemeinde fasst mögliche Gefahren zusammen, legt Schutzziele fest (wie die Leistung der Feuerwehr qualitativ aussehen soll) und ermittelt die notwendigen Mittel und das notwendige Personal zur Erfüllung dieser Ziele.
Der bisherige Brandschutzbedarfsplan wurde für den Zeitraum 2016 bis 2021 erstellt, momentan wird an seiner Fortschreibung für die nächsten fünf Jahre gearbeitet und im kommenden Jahr über den endgültigen Entwurf abgestimmt.
Die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr lässt sich über die Eintreffzeit, die Funktionsstärke, die Einsatzmittel und den Erreichungsgrad beschreiben (in wie viel Prozent der Fälle war die Feuerwehr entsprechend ausgerüstet und personell ausgestattet vor Ort). Bemessen wurde dies anhand des Ereignisses „Wohnungsbrand in einer Wohnstraße“.
Nachvollziehbar ist die Zeitspanne zwischen einer Alarmierung und dem Eintreffen der Feuerwehr. Das bisher formulierte Schutzziel ist an der Berufsfeuerwehr ausgerichtet. Innerhalb von acht Minuten ab Alarmierung sollen neun Funktionen (Einsatzkräfte mit notwendigen Qualifikationen) am Einsatzort eintreffen.
Eine Betrachtung der tatsächlich in Lippetal gefahrenen Einsätze zeigte – 181 davon wurden entsprechend des gewählten Szenarios ausgewertet – dass in 68 Prozent der Fälle die Einsatzkräfte innerhalb dieser acht Minuten vor Ort waren. Innerhalb von zehn Minuten waren in 86 Prozent der Fälle ausreichend Einsatzkräfte da.
Laut Ramrath ist dies ein guter Wert, da man im ländlichen Raum aufgrund seiner Fläche diese neun Funktionen in acht Minuten nicht unbedingt erreichen könne. Zukünftig sei rechtlich auch die Formulierung anderer Schutzziele möglich.
Der Großteil der Ausrückzeiten der Lippetaler Kameraden lag etwa bei viereinhalb Minuten. Bei der Auswertung unterschieden wurde zusätzlich nach Ausrückzeiten (werktags sechs bis 18 Uhr) und sonstige Zeit (abends und Wochenende). Die Verfügbarkeit der Einsatzkräfte wurde nach Eigenschätzungen der Feuerwehrleute ermittelt.
Aber auch die Einsatztechnik – hier steht der Ersatz von Spritzen und Rohrsätzen an, der Zustand der Gerätehäuser und ihr Entwicklungsbedarf an Fläche, ebenso der Entwicklungsbedarf bei der Gerätewartung wurden überprüft.
Die Gerätewartung wird aktuell ehrenamtlich durchgeführt und steht laut Aussage der Wehr an der Belastungsgrenze. Hierfür wird die Bildung einer Planungsgruppe vorgeschlagen, die die Entwicklung von Werkstätten und Logistikflächen sowie die Bewertung der Personalsituation übernimmt.