Laut Gebührensatzung des Kreises Soest liegt die Notarzteinsatz-Pauschale bei 610 Euro, die Pauschale für ein Notarzteinsatzfahrzeug beträgt 577 Euro. Der reine Notarzt-Einsatz im Kreis Soest kostet demnach 1187 Euro. Hinzu kommt in der Regel zudem die Pauschale für mindestens einen Rettungswagen (RTW) – diese beträgt 858 Euro, sodass ein Einsatz mit Notarzt und RTW bei 2045 Euro liegt.
Rettungshubschrauber werden laut Angaben von AOK-Sprecher Jens Kuschel in der Regel nach Flugminuten vergütet und „sind höchst unterschiedlich“ – je nach Hubschraubermodell und Kosten für Hanger, Landeplatz und Co. Sie tendieren laut des Sprechers zwischen 50 und 150 Euro pro Flugminute. Ein Einsatz für die Notarzt-Zubringung liege demnach zwischen 1500 und 5000 Euro. Der Einsatz eines Rettungshubschraubers wird vom Betreiber – beispielsweise der DRF Luftrettung oder der ADAC Luftrettung – direkt mit der Krankenversicherung des Verunfallten abgerechnet.
Im konkreten Fall am Freitagabend standen diese „lokalen Lösungen“ jedoch nicht kurzfristig zur Verfügung, sodass die Unterstützung aus Dortmund kommen musste. „Anzumerken ist, dass die bodengebundenen Rettungsmittel den flächendeckenden Bedarf vollständig auffangen müssen und es sich bei der Luftrettung um ergänzende Rettungsmittel handelt. Das ist schon deshalb wichtig, da zum Beispiel bei Nacht, bei schlechtem Wetter oder nicht vorhandener Landestelle in der Regel nicht geflogen werden kann“, erklärte AOK-Sprecher Jens Kuschel.
Jens Kuschel unterstrich: „Ein Notarztmangel ist bisher kein Grund für die Zubringung per Helikopter gewesen. Es ist in Einzelfällen durchaus üblich, dass zur zeitnahen Zubringung des Notarztes ein Helikopter eingesetzt wird.“ Das bestätigte Heiko Haffmanns, Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums gegenüber unserer Redaktion: „Dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, die ein Defizit in der notärztlichen Versorgung vermuten lassen.“
Eine gleichzeitige Alarmierung von Hubschrauber und bodengebundenem Notarzt sei „im Ausnahmefall in Abhängigkeit von einsatztaktischen und medizinischen Begleitumständen (z.B. Meldung mehrerer Notfallpatienten) gerechtfertigt.“ Der AOK-Sprecher: „Bei kritischen Unfällen ist Zeit lebensnotwendig. Sofern der Helikopter schneller ist, kann auch dieser Vorteil im Sinne des Unfallopfers nötig werden.“