Polizeigewahrsam.“ Am Freitag, 6. Januar, werden sie vernommen. Der räuberische Diebstahl kann die Tatverdächtigen noch teuer zu stehen kommen. Das Strafgesetzbuch sieht bei räuberischem Diebstahl nach Erwachsenenstrafrecht eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr vor.
Das war nicht das erste Raubdelikt am Donnerstagabend in Werl. Nur etwas mehr als 20 Minuten vorher hatte ein noch unbekannter Täter die Angestellte der Fressnapf-Filiale mit einer Pistole bedroht.