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Krankenbesuch nur noch mit Test

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Von: Kathrin Bastert

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Eine Frau betritt das Krankenhaus in Soest.
Krankenhausbesuche darf nur noch machen, wer einen Test vorweisen kann. © Peter Dahm

Das neue Infektionsschutzgesetz bringt andere Regeln für die Besucher von Patienten in Krankenhäusern. Ab Dienstag (30. November) gilt auch hier 3G-plus, das heißt übersetzt: Testpflicht für alle.

Kreis Soest - Besucher im Marienkrankenhaus, im Klinikum Soest und im Mariannen-Hospital Werl müssen ab sofort immer einen negativen Test vorlegen, egal, ob sie ungeimpft, geimpft oder genesen sind.

So will es das neue Gesetz, das in dieser Form seit Mittwoch der Vorwoche gilt. Die neuen Regeln hatten die Betreiber von Krankenhäusern und auch von Pflegeeinrichtungen überrascht, auch, weil die Coronaschutzverordnung, die ebenfalls zum 24. November neu aufgelegt worden war, zwar auf dem Infektionsschutzgesetz fußt, in dieser Hinsicht aber nicht so weit geht wie die Bundesnorm.

Krankenbesuch nur mit Test: Schnelltest reicht nicht

Nötig für den Zugang zum Krankenhaus ist nun also entweder ein Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist oder ein PCR-Test mit einer Gültigkeit von 48 Stunden. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend.

Besucher werden gebeten, den negativen Testnachweis zum Besuch im Krankenhaus mitzubringen. Diese Bitte äußert Karin Riedel, Sprecherin des Hospitalverbunds Hellweg, auch für das Soester Marienkrankenhaus, obwohl dort noch eine Teststelle in Betrieb ist. „Wir bitten alle um Verständnis und Geduld.“

Testpflicht für Besucher: Vorab ins Testzentrum

Wer sich vorab in einem Testzentrum testen lässt, kann mit weniger Wartezeit rechnen. „Auch wir haben die 3G-plus-Regelung erst kurzfristig so erfahren und müssen sie umsetzen.“ Ausgenommen von der allgemeinen Testpflicht sind in beiden Soester Häusern auch weiterhin die Patienten selbst und ihre Begleitpersonen. „Für sie bleiben die derzeitigen Regelungen bestehen“, sagt Klinikums-Sprecher Frank Beilenhoff. „Sie werden aber gebeten, zum Schutz aller Patienten und Mitarbeiter einen negativen Test vorzulegen“, ergänzt Karin Riedel. Weiterhin greife das bewährte Hygienekonzept.

Eine Verschärfung für den Besuch von Patienten, die mit einer Corona-Diagnose stationär behandelt werden, bedeutet das neue Gesetz übrigens nicht. „Der Besuch von Coronapatienten ist nach Absprache mit dem behandelnden Arzt und natürlich unter Beachtung der entsprechenden Hygienemaßnahmen möglich“, sagt Beilenhoff. Die Krankenhäuser haben ihr Vorgehen abgestimmt.

Soester Pflegeheime hatten sich bereits in der Vorwoche auf die neuen Regelungen eingestellt.

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