Nötig für den Zugang zum Krankenhaus ist nun also entweder ein Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist oder ein PCR-Test mit einer Gültigkeit von 48 Stunden. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend.
Besucher werden gebeten, den negativen Testnachweis zum Besuch im Krankenhaus mitzubringen. Diese Bitte äußert Karin Riedel, Sprecherin des Hospitalverbunds Hellweg, auch für das Soester Marienkrankenhaus, obwohl dort noch eine Teststelle in Betrieb ist. „Wir bitten alle um Verständnis und Geduld.“
Wer sich vorab in einem Testzentrum testen lässt, kann mit weniger Wartezeit rechnen. „Auch wir haben die 3G-plus-Regelung erst kurzfristig so erfahren und müssen sie umsetzen.“ Ausgenommen von der allgemeinen Testpflicht sind in beiden Soester Häusern auch weiterhin die Patienten selbst und ihre Begleitpersonen. „Für sie bleiben die derzeitigen Regelungen bestehen“, sagt Klinikums-Sprecher Frank Beilenhoff. „Sie werden aber gebeten, zum Schutz aller Patienten und Mitarbeiter einen negativen Test vorzulegen“, ergänzt Karin Riedel. Weiterhin greife das bewährte Hygienekonzept.
Eine Verschärfung für den Besuch von Patienten, die mit einer Corona-Diagnose stationär behandelt werden, bedeutet das neue Gesetz übrigens nicht. „Der Besuch von Coronapatienten ist nach Absprache mit dem behandelnden Arzt und natürlich unter Beachtung der entsprechenden Hygienemaßnahmen möglich“, sagt Beilenhoff. Die Krankenhäuser haben ihr Vorgehen abgestimmt.
Soester Pflegeheime hatten sich bereits in der Vorwoche auf die neuen Regelungen eingestellt.