Gafferin gestoppt: Sie zückt ihr Handy, während ein schwer verletzter Mann auf der Straße liegt

Sie soll Aufnahmen gemacht haben, die die Hilflosigkeit eines schwer verletzten Mannes zur Schau stellen. Doch die Polizei erwischte die Frau auf frischer Tat. Jetzt muss sie sich für ihr Handeln verantworten.
Lippstadt - Eine Unfall-Gafferin wurde am Sonntagnachmittag von der Polizei im wahrsten Sinne des Wortes auf dem Verkehr gezogen. Ihr Handy wurde einkassiert, nachdem sie an einer Unfallstelle vollkommen rücksichtslos eben jenes zückte.
Der Unfall: Ein Autofahrer (33) ist am Sonntag gegen 15.55 Uhr auf der Stirper Straße von Lippstadt kommend stadtauswärts unterwegs. Er will nach links auf die Overhagener Straße abbiegen. Weil Gegenverkehr von vorn kommt, stoppt er seinen Wagen. Als er glaubt, dass der Gegenverkehr durch ist, fährt er an. Dann jedoch bemerkt er, dass von vorne ein Motorradfahrer auf ihn zukommt. Deshalb bremst er sein Auto abrupt bis zum Stillstand ab.
Der Motorradfahrer, ein 64-Jähriger aus Anröchte, sieht, wie der Autofahrer anrollt und rechnet nicht damit, dass der Autofahrer noch einmal anhält. Deswegen befürchtet er einen Zusammenstoß und leitet eine Vollbremsung ein. Dabei rutscht ihm jedoch das Vorderrad weg und er stürzt. Bei dem Sturz zieht er sich schwere Verletzungen zu. Polizei und Rettungsdienst der Feuerwehr Lippstadt rückten an.
Die Rettungskräfte versorgen den schwer verletzten Mann auf der Straße, müssen ihn dafür teilweise entkleiden.
Polizisten entdecken Gafferin - Handy beschlagnahmt
Die Gafferin: Während die Rettungskräfte sich um den Motorradfahrer kümmern, bemerken die Polizeibeamten eine Fußgängerin, die mit ihrem Handy in der Hand die Unfallstelle filmt. Die Beamten sprechen die 34-jährige Frau an, sie zeigt den Polizisten ihre soeben gefilmten Aufnahmen.
Die Folgen: Der Motorradfahrer kommt mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus. „Das Smartphone der 34-Jährigen wurde beschlagnahmt und ein Strafverfahren eingeleitet“, berichtet Polizeisprecher Holger Rehbock, der zu dem Verhalten der Frau betont: „Das macht man einfach nicht.“ Das erstellte Videomaterial wird nun durch die Ermittler gesichtet. Die Polizei hat derzeit den Verdacht, dass die Frau versucht haben soll, mit ihren Aufnahmen die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau zu stellen. Festgeschrieben ist diese Straftat im Paragraf 201a des Strafgesetzbuches.
Wir haben uns mit einem erfahrenen Polizisten unterhalten. Er hat an Unfallgaffer eine unmissverständliche Botschaft.