Corona im Kreis Soest: Ab Samstag Shoppen wieder nur mit negativem Schnelltest

Von wegen Lockerungen: Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die am Samstag, 15. Mai, in Kraft tritt, bringt im Kreis Soest in einem ganz wichtigen Bereich sogar eine erhebliche Verschärfung mit sich.
Kreis Soest - Ab Samstag, 15. Mai, gilt wieder eine Testpflicht beim Besuch von Geschäften, die nicht zur Grundversorgung wie etwa Lebensmittelmärkte, Drogerien und Apotheken, gehören.
Das Vergnügen, ohne negativen Coronatest im Kreis Soest einkaufen zu gehen, währte also nur eine Woche. Als am vergangenen Samstag, 8. Mai, die Bundesnotbremse gelockert wurde, trat die damals aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes in Kraft. Die sah bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 unter anderem vor, dass im gesamten Einzelhandel kein negatives Testergebnis vorgewiesen werden muss.
Corona im Kreis Soest: Inzidenz muss kleiner als 50 sein
Damit ist jetzt Schluss – und das so lange, bis die Inzidenz mindestens 5 Werktage lang unter 50 liegt. Maßgeblich sind die Daten des Robert Koch-Instituts. Aktuelle Inzidenzwerte und alle Nachrichten zur Corona-Pandemie im Kreis Soest gibt es hier.
Die Kaufleute im Kreis Soest dürften nicht begeistert sein. Sie hatten sich in dieser Woche gefreut, dass endlich wieder Kunden in normaler Zahl in die Geschäfte kamen. Die vorherige Testpflicht sei eine große Hemmschwelle gewesen, mit der Folge, dass viele Verbraucher ihre Waren doch lieber vom Sofa aus per Internet bestellt hätten, war vielfach zu hören.
Corona im Kreis Soest: Tests sind jetzt 48 Stunden gültig
Eine Erleichterung gibt es aber in Bezug auf die Tests selber. Die bleiben jetzt nämlich 48 (statt vorher 24) Stunden gültig. Heißt also: Wer am Montagabend negativ getestet wird, kann mit dem Ergebnis auch am Mittwoch noch bis Geschäftsschluss einkaufen. In der neuen Coronaschutzverordnung heißt es dazu: „Die Testvornahme darf bei der Inanspruchnahme des Angebotes höchstens 48 Stunden zurückliegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind von dem Testerfordernis ausgenommen.“
Die 48-Stunden-Frist gilt übrigens auch für die Gastronomie und andere Angebote, bei denen man bisher einen tagesaktuellen Test vorlegen musste. Alle Regeln, die ab Samstag gelten, im Überblick.