Kreis-Sprecher Wilhelm Müschenborn erklärte, dass zumindest alle Krankenhäuser im Kreisgebiet Notstrom-versorgt sind. Offizielle Zahlen zu den Heimen würden dem Kreis nicht vorliegen. „Im Rahmen einer Videokonferenz unter Beteiligung des Kreisbrandmeisters wurde gegenüber beiden Einrichtungsarten (Krankenhäuser sowie Alten- und Pflegeheime, Anmerkung der Redaktion) die Notwendigkeit der Selbstvorsorge herausgestellt“, erklärte Müschenborn. Diese Videokonferenz fand im September statt. Viele Einrichtungs-Betreiber hätten große Augen gemacht, als ihnen offenbart wurde, dass es im Falle eines flächendeckenden Stromausfalls vor allem auf die Selbsthilfe ankommt.
Sonja Claus von der Kreis-Geschäftsstelle „Kritis“ betonte zuletzt im Gesundheitsausschuss, dass Betreiber sich im Ernstfall nicht darauf verlassen könnten, dass „der Staat sich schon kümmern“ wird. „Das wird nicht passieren können, dafür sind die Kapazitäten gar nicht da.“ Kreisbrandmeister Thomas Wienecke habe den Teilnehmern der Konferenz deutlich gemacht, dass es in deren eigener Verantwortung liege, ihre Patienten vor solch einer Krisensituation zu schützen, berichtete Claus.
Krankenhäuser sind schon lange zum Vorhalten von Notstromaggregaten verpflichtet. Seit dem 1. Juli sind die stationären Pflegeeinrichtungen verpflichtet, Krisenkonzepte – unter anderem auch für den Fall eines anhaltenden Stromausfalls – vorzuhalten. Kontrolliert wird dies laut Kreis-Angaben durch die kommunalen Ordnungsämter. „Dabei muss ein Heim nicht zwingend eine Notstromversorgung vorsehen, wenn es nicht lebenswichtig für die Patienten ist“, erklärt Wilhelm Müschenborn.
Es kann nicht sein, dass die Betreiber von Schweineställen, von Massentierhaltung, zur Vorhaltung eines Notstromaggregates verpflichtet sind und die von Altenheimen nicht.
Diese fehlende Rechtsverbindlichkeit ist für Kreisbrandmeister Wienecke „ein absolutes No-Go“, wie er im Gespräch mit unserer Redaktion unterstrich. „Es kann nicht sein, dass die Betreiber von Schweineställen, von Massentierhaltung, zur Vorhaltung eines Notstromaggregates verpflichtet sind und die von Altenheimen nicht.“ Natürlich, so Wienecke, wisse er, dass die Heime gerade durch Corona und seine Folgen auch finanziell hart getroffen wurden. „Eine Verpflichtung wird durch die Politik nicht gefordert, aber auch nicht gefördert. Um die Mehrkosten für die Vorsorge aufzufangen, muss eine Förderung her.“
Gerhard Hillebrand, Leiter der Thomä-Residenz in Soest, schilderte: „Ein Notstromaggregat kann nicht von jetzt auf gleich einfach so beschafft werden. Da wird eine große fünfstellige Summe fällig, die nicht mal eben so zu stemmen ist, zumal es keine Unterstützung durch die Pflegekassen gibt.“ Er sei sich bewusst, dass ein groß dimensionierter Stromausfall „sicherlich eine große Herausforderung“ würde.
„Die Versorgung der Bewohner, ihre Verpflegung, könnten wir über ein paar Tage gut darstellen, mit Gas beispielsweise. Es wird jedoch an Energie fehlen, es wird keine Heizung geben.“ Im Fokus der Vorsorge müssten laut Thomas Wienecke vor allem die Heime stehen, in denen Bewohner beatmet oder zwangsernährt werden, in denen Menschen dialyse-pflichtig sind. Er unterstrich: „Da, wo Strom lebensnotwendig ist, wird es sonst eng.“