Beim dritten Prozesstag ging es um genau das: die zu erwartenden Strafen. Der vorsitzende Richter Carsten Nabel machte den Angeklagten und ihren Verteidigern deutlich, was sich die 3. Große Strafkammer vorstelle, falls denn die Bereitschaft bestehe, Geständnisse abzulegen.
Das, was darin zu hören sein könnte, wäre die jeweilige Beteiligung an der Diebstahlreihe, die sich im Dreieck Ahlen und Ennigerloh im Westen, Vlotho und Kalletal im Nordosten und Arnsberg im Süden abgespielt hat. Der 40-jährige Deutsch-Pole aus Verl, der Auto und Wohnung für die Taten zur Verfügung gestellt haben und damit Beihilfe in fast allen Fällen geleistet haben soll, muss mit zweieinhalb Jahren Haft rechnen. Für die mutmaßlichen Haupttäter, zwei 42 und 43 Jahre alte Landsleute, stehen über vier beziehungsweise etwa dreieinhalb Jahre Haft im Raum.
Einem 32-Jährigen, der an vier Diebstählen beteiligt gewesen sein soll, drohen drei Jahre hinter Gitter, einem 31-jährigen Kurierfahrer in einem Fall etwa zweieinhalb Jahre Haft – es geht schließlich um schweren Bandendiebstahl. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft hatten die fünf Männer in unterschiedlichen Beteiligungen von Juni 2021 bis zur ihrer Festnahme im Juli 2022 agiert: Nach dem Ausbaldowern stehlenswerter Fahrzeuge sollen sie jeweils nachts an den Tatorten die Wohnmobile aufgebrochen und kurzgeschlossen haben.
Auf Parkplätzen nahe der Tatorte sollen dann die Fahrzeuge mit falschen Kennzeichen versehen und nach Polen zum Verkauf geschafft worden sein. So verschwand auch in Wickede ein Wohnmobil: In der Nacht zum 10. Dezember wurde dort ein Fiat-Carthago im Wert von 70 000 Euro entwendet. Nach einem Diebstahl am 12. Juli in Ense wurden die Polen geschnappt.
Staatsanwalt Frederik Meeth könnte sich mit den genannten Strafen in etwa anfreunden. Die Verteidiger hingegen meldeten alle nach der Mitteilung der Kammer über die angedachten Strafhöhen Gesprächsbedarf an. Unter anderem sei zu klären, welche Anzahl von Taten den jeweiligen Geständnissen tatsächlich zugrunde gelegt werden müssten.
Der 32-jährige Angeklagte erwarte in Österreich ein weiteres Verfahren, ein entsprechender Haftbefehl liege vor, sagte dessen Verteidiger – eine Abschiebung nach der Hälfte der Strafe käme da in Betracht. Der 43-jährige mutmaßliche Haupttäter, so betonte dessen Anwalt, wünsche sich eine baldige Ausweisung nach Polen: Wegen der Sprachbarrieren sei die Haft in Deutschland sehr belastend, er könne keinen Kontakt zu seiner Familie halten. Sollte der Mann ein Geständnis ablegen, könnte die Kammer ihm in diesem Punkt eventuell entgegenkommen. Der Prozess ist noch bis in den Januar terminiert.