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Widerstand gegen Funkmast in Ense-Lüttringen

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Von: Detlev Stute

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Im Regen stehen gelassen fühlen sich Werner Ahlers, Alfred Bieker und Marita Kühle (von links vor dem Areal, auf dem der Mast entstehen soll). © Stute

Lüttringen – Gegen die Errichtung eines 36,60 Meter hohen Sendemastens im Außenbereich von Lüttringen regt sich Widerstand im Ort. So kündigten Marita Kühle, Werner Ahlers und Alfred Bieker im Gespräch mit dem Anzeiger die Durchführung einer Bürgerversammlung an.

Bei diesem Treffen sollen die Verwaltung und der Betreiber der Anlage detaillierte Informationen über das Vorhaben und die damit möglicherweise verbundenen Auswirkungen liefern. Wann und wo die Versammlung stattfinden wird, ist noch offen. Eingeladen fühlen, so das Trio, sollten sich ausdrücklich auch der Besitzer des Geländes, auf dem der Mast gebaut werden soll, sowie die Politik. Im besten Fall, so die drei Lüttringer, finde man infolge dieses Gesprächs einen neuen Standort für das Bauwerk, der allen Interessen und Bedürfnissen gerecht werde.

Wobei Marita Kühle sowie Werner Ahlers und Alfred Bieker eines deutlich machten. „Wir fühlen uns überfahren“, so das Trio. Und damit meint man die Zügigkeit, mit der das Vorhaben in Rathaus und Politik behandelt worden sei, ohne den betroffenen Lüttringern die Gelegenheit für eine Stellungnahme einzuräumen. Die allerdings hätte aus ihrer Sicht durchaus bestanden.

Denn zwischen dem Bauantrag für den Funkmasten und der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses hätte genug Zeit bestanden, das Thema auch ganz offiziell auf die Tagesordnung zu setzen und damit öffentlich zu machen. Damit wären die Lüttringer rechtzeitig sensibilisiert worden für das, was in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft geschehen soll. Über den Weg der erst in der Sitzung nachgereichten Tischvorlage seien letztlich auch die Politiker überrascht worden und hätten nicht rechtzeitig mit den Betroffenen vor Ort reden und sich ein ausgewogenes Meinungsbild einholen können. Eine Darstellung, der Enses Beigeordneter Andreas Fresen  auf Anzeiger-Nachfrage allerdings widerspricht.

Demnach habe der Bauantrag für den Funkmasten am Höinger Weg – in Sichtweite des neuen Baugebiets Bannerweg – das Datum vom 31. Oktober getragen. Als man die darauf erfolgte Vorprüfung des Vorgangs im Rathaus abgeschlossen habe, sei wiederum die einzuhaltende Ladungsfrist für den am 14. November tagenden Ausschuss überschritten gewesen, um das Thema noch auf dessen Tagesordnung setzen zu können. Insofern habe man den in solchen Fällen üblichen Weg der Tischvorlage im Ausschuss gewählt, um die Politik in Kenntnis zu setzen.

Wobei Andreas Fresen unterstreicht: Rein rechtlich hätte die Verwaltung auf eine Behandlung des Thema im Ausschuss sogar verzichten können, da die Gemeinde auch nach Einschätzung des Kreises das Einvernehmen für das Vorhaben aufgrund der geltenden Gesetzeslage gar nicht hätte versagen können. Allerdings habe man den Vorgang für so bedeutsam gehalten, dass man dennoch die Politik eingeschaltet habe. Und die erteilte bekanntlich einstimmig das Einvernehmen. Das jedoch wiederum wundert die Lüttringer.

Denn die Debatte um die Errichtung eines Güllebehälters im Sommer vergangenen Jahres hätte die Ausschussmitglieder insofern sensibilisieren müssen, dass sie vor einem Votum mit den Betroffenen hätten reden müssen, so Marita Kühle, Werner Ahlers und Alfred Bieker.

Mit dem Antennenträger soll der Auf- und Ausbau der Funkinfrastruktur für Mobilfunknetz gesichert werden. Der Mobilfunksendemast dient zum Empfang und Übertragung von Funksignalen und wird auf einer Grundfläche von 100 Quadratmetern errichtet. Bauherr dieses Antennenträgers ist die DFMG Deutsche Funkturm GmbH.

Bei dem Projekt handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben gemäß Paragraf 35 Absatz 1 Nummer 3 des Baugesetzbuches. Dort heißt es: „Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen Betrieb dient.“

Und insofern erschöpft sich die Kritik der drei Lüttringer auch nicht allein am Verfahren: So möchte man geklärt wissen, ob von dem Funkmasten gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgehen, ob mit weiteren Anlagen zu rechnen sei und ob durch das Bauwerk der Wert der Grundstücke und vorhandenen Gebäude gemindert werde. Ohnehin hält man einen 36,60 Meter hohen Masten für eine „Verschandelung des Orts- und Landschaftsbildes“, der in negativer Hinsicht zum „Wahrzeichen“ des Ortes werde.

Die Zuversicht, einen anderen als den nun ins Auge gefassten Platz für den Masten zu finden, beziehen Marita Kühle, Werner Ahlers und Alfred Bieker aus dem Umstand, dass es im Vorfeld durchaus mehrere Standort-Möglichkeiten gegeben habe. Allerdings, so das Trio, hätten die Eigentümer der alternativen Flächen dem Betreiber erklärt, kein Interesse an der Errichtung des Mastes auf ihrem Grundstück zu haben. Der jetzt gefundene Standort sei dabei nicht der geeignetste, so die Behauptung.

Dass für die Errichtung des 36,60 Meter hohen Mastes die Baugenehmigung durch den Kreis Soest noch nicht erteilt ist, hat einen Grund: Noch sind nicht alle für eine Entscheidung notwendigen Unterlagen seitens des Bauherrn beigebracht.

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