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Ense will Fahrradmietsystem

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Von: Klaus Bunte

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Fahrradverleih in Hamburg
So wie hier in Hamburg könnte es ab 2024 auch schon in Ense aussehen: Leihräder mit einheitlichem Äußeren, die mit einer App gebucht und genutzt werden können.  © Marcus Brandt

Die Gemeinde Ense ist eine von vier Kommunen im Kreis Soest, in denen ein öffentliches Fahrradmietsystem Einzug halten soll. Das geht aus den Unterlagen zur nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses im Kreishaus am Donnerstag, 9. März, hervor. Die anderen drei Kommunen sind die Städte Lippstadt und Soest sowie die Gemeinde Bad Sassendorf. An den Start gehen soll das System bereits im kommenden Jahr.

Ense – Die Pläne gibt es schon etwas länger, sie gehen zurück auf den vergangenen Sommer, als der Kreistag in seiner Sitzung vom 21. Juni 2022 den Beschluss fasste, die Verwaltung mit der Umsetzung eines solchen öffentlichen Fahrradmietsystems (FMS) zu beauftragen – über die RLG (Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH) als Mobilitätsdienstleister.

Damals war jedoch noch die Rede davon, das System kreisweit einzuführen. Damals war noch die Rede von 47 Stationen zum Fahrradverleih mit 377 Rädern. Nachdem der Kreis im September 2022 bei den Kommunen das tatsächliche Interesse abfragte und zugleich, inwieweit die Kommunen bereit seien, eigene Mittel beizusteuern, fiel das Echo wohl schwach aus, wenn von 14 Kommunen nur vier mitziehen oder vielmehr mitradeln wollen.

„Die eingegangen Rückmeldungen zeugen von einer gewissen Zurückhaltung der kleineren Kommunen, die beiden einwohnerstärksten Kommunen hingegen befürworten den Auf-/Ausbau eines Fahrradmietsystems und haben bereits eigene Überlegungen angestellt“, so der offizielle Wortlaut aus dem Kreishaus. Auf der Basis dieser Erkenntnisse habe die Kreisverwaltung erste Gespräche mit besonders am System interessierten Kommunen geführt. Auf dieser Basis beabsichtigt der Kreis nun den Aufbau eines Systems gemeinsam mit den Städten Lippstadt und Soest sowie den Gemeinden Bad Sassendorf und Ense zu starten und hierfür die entsprechenden Fördermittel zu beantragen.

„Erste oder letzte Meile“ überbrücken

Ursprünglich war geplant, das System über die Kreisumlage zu finanzieren. Davon sind jene Kommunen, die sich nicht beteiligen wollen, natürlich nicht sonderlich begeistert, weshalb diese Pläne verworfen wurden. Daher sollen die beteiligten Kommunen die auf sie anfallenden Kosten des Verleihbetriebs und der Infrastrukturbereitstellung selber tragen und betrauen die RLG mit der überörtlichen Organisation des Systems, also mit der Bereitstellung, Wartung und Verteilung der Räder sowie eine mögliche Optimierung und Ausweitung des Systems. Der Kreis übernimmt hierfür die Personal- und Sachkosten bei der RLG für Aufgaben des Mobilitätsmanagements, das sowohl das Fahrradmietsystem als auch die Betreuung der Mobilstationen umfasst.

Die Räder sollen in erster Linie dazu gedacht sein, „die erste oder letzte Meile“ zurückzulegen – ein ähnlicher Gedanke wie bei den umstrittenen E-Scootern. Die Mieträder sollen also die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel fördern, indem man mit ihnen den Weg zum Bahnhof oder zur Bushaltestelle zurücklegt. Die Mietfahrräder seien somit als ein Teil in der Mobilitätskette zu verstehen.

Die Räder, die allesamt identisch aussehen und somit einen Wiedererkennungswert haben, sollen eine „digitale Nutzung ermöglichen“, gemeint ist offenbar die Buchung über eine App. Geprüft werden solle zudem, ob ortsansässige Anbieter als ergänzendes Angebot einbezogen werden. So könnten Pedelecverleiher sowie Anbieter von Spezialfahrrädern für Mobilitätseingeschränkte insbesondere im touristischen Bereich eine attraktive Alternative zum Auto bieten.

Zur Festlegung der Anzahl und Standorte der Fahrradmietstationen will der Kreis in Kürze weitere Gespräche mit den vier Kommunen führen. Vor Einreichung eines Förderantrages soll aber auch den anderen Kommunen noch einmal die Möglichkeit einer Beteiligung gegeben werden.

Die Richtlinie zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM) ermöglicht eine Anschubfinanzierung über maximal drei Jahre. Gefördert werden unter anderem Zweirad-Sharing-Dienste mit bis zu 1500 Euro pro Zweirad und Jahr, sowie 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zur Einrichtung von Abstellbereichen. Anträge können bis 30. Juni bei der Bezirksregierung eingereicht werden.

Die bisherigen Planungen sehen vor, mit der Anschubfinanzierung die Betriebskosten während des Förderzeitraums zu decken. Eventuell verbleibende Restbeträge sowie die Eigenanteile bei den Kosten zur Einrichtung der Abstellbereiche sind von den jeweiligen Kommunen zu tragen, ebenso die Betriebskosten bei einem Weiterbetrieb nach Auslaufen der Förderung.

Im Falle einer Förderung für das FMS soll die RLG für mindestens drei Jahre ab 2024 mit Personal- und Sachkosten für Aufgaben des Mobilitätsmanagements ausgestattet werden. Diese Aufgaben umfassen unter anderem die Betreuung der Mobilstationen, die Organisation des Fahrradmietsystems, die Entwicklung weiterer Sharingangebote und Ähnliches.

Diese Aufgaben erbringt die RLG als Mobilitätsdienstleister für alle Kommunen im Kreisgebiet. Hierfür soll vom Kreis eine jährliche Summe von 120 000 Euro bereitgestellt werden. Diese Kosten sind im Wesentlichen nicht förderfähig.

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