„Wir gehen davon aus, dass wegen dieser Änderung keine Anliegerbeiträge für die Schäferstraße nötig werden“, teilte Tim Gretenkort, Fachdienstleiter Bauordnung, am Dienstagabend dem Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr mit.
Dabei hat die Gemeinde im Januar bereits die notwendige Anwohnerversammlung durchgeführt, die vor solch einer kostenpflichtigen Maßnahme vorgeschrieben ist. Jetzt aber werden die Anwohner möglicherweise doch entlastet.
Ob das aber wirklich so kommt, weiß die Verwaltung noch nicht. Offizielle Mitteilungen zum jüngsten Beschluss über das KAG hat es seitens der Landesregierung bislang nicht gegeben. Bis dahin kann das Rathaus keine festen Zusagen machen.
In Ense könnten dazu auch noch weitere Straßenbaumaßnahmen vom Düsseldorfer Beschluss betroffen sein.
Die Gemeinden haben nämlich die Möglichkeit, das Einfordern der Beitragspflicht von ihren Bürgern bis zu vier Jahre nach Abschluss der Maßnahme aufzuschieben.
„Wir fordern die Beiträge meistens nicht sofort ein, sondern geben den Anwohnern immer ein paar Jahre Zeit, sich auf die Ausgabe vorzubereiten“, sagt Gretenkort.
Daher sei es aktuell durchaus möglich, dass die Beitragsbefreiung für die Anwohner auch rückwirkend geltend gemacht werden kann – bis ins Jahr 2018.
Das würde in Ense gleich vier Straßenbaumaßnahmen betreffen. Zum einen die in der Gartenstraße in Niederense.
Dort sind die Anwohner – genauso wie in der Schäferstraße – verpflichtet worden, die Hälfte der Gesamtkosten zu übernehmen.
Auch am Haarweg in Höingen, an der Grabenstraße in Niederense und an der Kampstraße in Höingen sollten die Anlieger seit 2018 in die Tasche greifen. „Da haben wir die Beiträge aber noch nicht erhoben“, erzählt Gretenkort.
In der nächsten Zeit wird sich klären, ob die Verwaltung das überhaupt noch tun muss. Aus dem Rathaus heißt es, die Landesregierung arbeite derzeit an Lösungen, wie mit solchen zurückliegenden Beitragspflichten umzugehen sei.
Ganz abgeschafft hat Düsseldorf die Beitragspflicht für die Anwohner übrigens noch nicht. Zunächst wurde dort nur beschlossen, die anfallenden Anliegerkosten zu übernehmen.
Eine vollständige Abschaffung durch eine Gesetzesänderung steht vermutlich erst nach der kommenden NRW-Landtagswahl am 15. Mai an.