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Indupark Höingen wächst weiter

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Von: Klaus Bunte

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Luftbild von Industriegebiet
Der Höinger Indupark, unendliche Weiten – zumindest in nördlicher Richtung.  © Bernhard Fischer

Der Indupark Höingen soll wachsen – um elf Hektar.

Höingen – Nach einer Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in 2017 und nachdem der Rat in seiner letzten Sitzung am 8. Dezember weitere Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans gefasst hat, darunter auch den, einen Bebauungsplan aufzustellen, lädt sie nun zu einer Informationsveranstaltung am Montag, 9. Januar, ein, um dort Auskunft zu geben über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen des „Industrieparks Höingen Teil XI“.

Schon seit Jahren bestehe eine beständig hohe Nachfrage nach gewerblich-industriellen Flächen. Dementsprechend hat sich der „Industriepark“ im Norden Höingens seit Mitte der 1970er Jahre stetig fortentwickelt. Zuletzt wurde mit dem Bebauungsplan Nr. 101 und der parallel durchgeführten 59. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Jahr 2010 der Teil X des Industrieparks vorbereitet. Doch auch die dortigen Flächen sind mittlerweile fast bebaut.

Der Gemeinde stehen somit weder im „Industriepark“ noch im restlichen Gemeindegebiet weitere größere, zusammenhängende gewerblich-industrielle Grundstücke zur Verfügung, während bereits ansässige Unternehmen konkret Absichten geäußert hätten, sich vor Ort erweitern zu wollen, darunter der Stahl-Service Westhoff. Daher will die Gemeinde bislang als Acker genutzte Flächen im nördlichen Anschlussbereich zur Bebauung nutzen.

Genau gesagt handelt es sich um eine Parzelle zwischen den Unternehmen Stahl-Service Westhoff und Maag im Osten, der Enser Biogas im Westen, der Grüne Weg bildet die Begrenzung im Süden, im Norden befinden sich weitere Ackerflächen. Die Gemeinde setzt für die Bebauung dieses Geländes voraus, dass dies unter angemessener Berücksichtigung der Umweltbelange sowie des städtebaulichen Umfelds möglich ist, und hat dazu auch bereits die entsprechenden Gutachten eingeholt, die ihr dies bestätigen. Sie alle sind auf der Homepage der Gemeinde einsehbar. Kurz: Der Änderungsbereich liegt nicht in einem Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet, erhebliche Beeinträchtigungen entsprechender umliegender Gebiete durch die Planung seien bislang nicht erkennbar. Auch eine Bedeutung für die örtliche Erholungsfunktion sei aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung, des ausgeräumten Landschaftsraums sowie der gewerblich-industriellen Vorprägung eher gering. Es gibt weder Oberflächengewässer noch Boden- und Baudenkmale oder Altlasten im Boden.

Weiter ist diese Parzelle aus Sicht der Verwaltung relativ alternativlos, „Entwicklungen in anderen Teilen des Gemeindegebiets würden aller Voraussicht nach zu größeren Konflikten mit angrenzender Wohnbebauung sowie den Belangen von Natur und Landschaft führen und umfangreiche Erschließungsarbeiten erfordern“, heißt es in der schriftlichen Begründung zur Änderung des FNP. „Auch die Zielsetzungen des aktuellen Regionalplans bzw. des informellen Gewerbe- und Industrieflächenkonzepts der Bezirksregierung aus dem Jahr 2021 stützen die Weiterentwicklung des bestehenden Gewerbe- und Industriestandorts in Richtung Norden. Dieser sieht im Gemeindegebiet Ense ausschließlich die Flächen um den „Industriepark“ als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) vor.“ Ferner gelte es, bandartige Siedlungsentwicklungen entlang von Verkehrswegen ebenso zu vermeiden wie Splittersiedlungen.

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