Niederense – Der Bebauungsplan „Möhnestraße“ gilt im Bereich des Dinellis im Süden von Niederense. 1989 hat die Gemeinde ihn aufgestellt und die Fläche dabei für Sportflächen, Gaststätte und Wohnnutzung vorgesehen. Mittlerweile aber wird die Squash-Halle samt Wohnung direkt neben dem Dinellis nicht mehr genutzt. Das soll sich bald allerdings ändern.
Ein Niederenser Geschäft hat Interesse daran, sein Ladenlokal hierher zu verlegen. Das hat der Besitzer auf Nachfrage bestätigt. Noch sei allerdings nichts in trockenen Tüchern.
Damit der Laden aber auch herziehen darf, muss die Gemeinde den Bebauungsplan ändern. Eine gewerbliche Nutzung ist nach den 1989 festgelegten Bestimmungen nämlich nicht erlaubt. Daher hat der Grundstücks-Eigentümer einen dementsprechenden Antrag bei der Verwaltung gestellt. Die Fläche soll zu einem sogenannten Mischgebiet erklärt werden. Das Baurecht versteht unter Mischgebieten Flächen, auf denen sowohl Wohnen als auch Gewerbe-Tätigkeiten möglich sind.
Im Ausschuss kam die Idee gut an. Einstimmig sprachen sich die Fraktionen für eine Änderung des Bebauungsplans aus. Die letzte Entscheidung obliegt jedoch dem Gemeinde-Rat. Der tagt als nächstes am Dienstag, 5. April. Dann steht der Antrag ebenfalls auf der Tagesordnung. Eine Ablehnung im großen Plenum ist hier sehr unwahrscheinlich.
Akut sind die Änderungsaussichten in der Niederenser Gewerbelandschaft jedoch nicht. Der Umzug des interessierten Laden-Eigentümers steht immerhin erst frühestens zum 1. Januar 2023 an. Bis dahin muss sich in der ehemaligen Squash-Halle und in der ungenutzten Wohnung noch einiges verändern. Umbauten sind hier erforderlich. Für ein gewerbliches Ladenlokal sind die Räumlichkeiten im Moment nämlich noch nicht geeignet.
Zunächst muss also der Rat den Änderungen zustimmen, erst dann können die Arbeiten hier beginnen.
Wann es wirklich losgeht und wie lange es in Zeiten von Handwerker- und Materialmangel dauert, steht dementsprechend noch nicht fest.