Freispruch nach blutiger Tat in Ense

Auf freiem Fuß bleibt ein 36-jähriger Enser, der seinen Nachbarn mit einer Bierflasche im Gesicht und am Hals verletzt haben soll.
Ense – Freigesprochen wurde jetzt ein 36-jähriger Iraner, der in einer Asylunterkunft in Ense lebt.
Er soll am 8. August 2019 einen Mitbewohner vorsätzlich misshandelt haben, hieß es in der Anklageschrift. Dabei habe er seinen Nachbarn mit einer Bierflasche im Gesicht und am Hals verletzt.
Wie der Angeklagte aussagte, habe er in seinem Zimmer gesessen und laut Musik gehört. Plötzlich habe jemand an seiner Tür gehämmert und diese aufgebrochen. Er sagte, dass er daraufhin Angst hatte und sich eine Flasche nahm, die zerbrochen auf dem Boden lag, weil sein Mitbewohner mit einem Stock auf ihn zugegangen sei. Die Flasche habe er jedoch nicht gegen seinen Freund und Mitbewohner eingesetzt.
„Wir haben uns heftig gestritten und geschlagen“, sagte er aus. Auf den Fotos war deutlich zu erkennen, dass beide Verletzungen am Körper und im Gesicht hatten. Die Verletzungen des Geschädigten waren nach Meinung der Richterin auf Schnittwunden zurückzuführen.
Polizei war schon eine Woche vorher da
Wie der Angeklagte weiter erklärte, waren die Männer „eigentlich gute Freunde“. Bereits eine Woche vor der heftigen Rangelei wurde die Polizei gerufen. Weil der Geschädigte an diesem Tag schlafen wollte und sich durch die laute Musik gestört fühlte, kam es zu der erneuten Auseinandersetzung.
Beim ersten Verhandlungstag im Mai des vergangenen Jahres hatte der Bewährungshelfer berichtet, dass der 36-Jährige psychisch angeschlagen ist. „Ich lebte bis vor drei Jahren im Iran und gehörte zur christlichen Minderheit, wurde verfolgt und stand auf der Todesliste“, sagte er damals aus.
Weil er die physischen Störrungen bis heute nicht überwunden hat, bekam er starke Tabletten und Spritzen, die er nach eigener Aussage allerdings nicht regelmäßig eingenommen hat. Seinem Betreuer zufolge weigerte er sich um den Zeitpunkt der Auseinandersetzung, die „Depotspritze“ zu nehmen.
Ein Arzt aus Warstein, der den nicht vorbestraften 36-Jährigen untersucht hat, hat jetzt das Gutachten erstellt: Am Tag der Straftat könne eine Schuldunfähigkeit des Angeklagten nicht ausgeschlossen werden. So wurde er schließlich von der Richterin freigesprochen.