Insgesamt 24 Mal sollen die fünf aus Polen stammenden Männer im Zeitraum von Juni 2021 bis zu ihrer Festnahme im Mai 2022 teure Wohnmobile gestohlen haben – darunter im Dezember vergangenen Jahres zwei Fahrzeuge in Ense und Wickede.
Mehrere Camper wurden aus technischen Gründen in der Nähe der Tatorte zurückgelassen, die meisten schafften es nach Polen, wo sie verkauft oder ausgeschlachtet wurden. Die Täter hatten nach dem Aufbrechen Zündschlösser und Elektronik der Wohnmobile manipuliert und die Fahrzeuge dann jeweils zu nahe gelegenen Parkplätzen gefahren, um dort die Kennzeichen durch ausländische Fälschungen zu ersetzen. Dann wurden die Wohnmobile mittels „Kurierfahrern“ nach Osten geschafft.
Die Polizei im Kreis Gütersloh war der Bande auf die Schliche gekommen, als sie bei den Ermittlungen zu den gehäuften Diebstählen Mobilfunkdaten im Umkreis der Tatorte auswertete – und dabei immer wieder auf dieselbe Handynummer stieß, die zu den möglichen Tatzeiten in der Nähe eingeloggt war. Schließlich wurde ein verdeckter GPS-Sender an dem Mercedes-Coupé des Angeklagten aus Verl montiert, mit dem die Täter zu den Tatorten fuhren. Der Rest bis zum Zugriff der Polizei war dann fast schon eine Standard-Prozedur – bemerkenswerter Weise nach einem weiteren, gescheiterten Diebstahl in Ense.
Am fünften Prozesstag sprach die 3. große Strafkammer ihr Urteil, nachdem es am vorhergehenden Verhandlungstag zu einer Verständigung über das Strafmaß gekommen war: Im Gegenzug zu umfassenden Geständnissen der fünf Angeklagten wurde ihnen ein bestimmter Strafrahmen zugesichert.
Zudem korrigierte die Kammer anhand der Geständnisse die Zahl der abzuurteilenden Fälle deutlich nach unten – eine Prozedur, die der Prozessökonomie geschuldet war, da die von der Beweislage her eindeutigen Fälle herangezogen und die mit mehr Aufwand zu beweisenden Anklagepunkte beiseite gelassen wurden, ohne dass es einem gerechten Strafmaß Abbruch getan hätte.
Das Urteil, das Vorsitzender Richter Carsten Nabel für die 3. große Strafkammer verkündete, ist das für einen schweren Bandendiebstahl – bis auf eines. Der 31-Jährige, der beim Zugriff der Polizei als Kurierfahrer geschnappt wurde, bekam eine Bewährungsstrafe von 16 Monaten, weil er lediglich ein Mal eine versuchte Hehlerei begangen hatte.
Eine zweijährige Bewährungsstrafe – wegen Beihilfe – bekam der 40-jährige Deutsch-Pole aus Verl, der den Bandenmitgliedern seine Wohnung als Unterschlupf und seinen Mercedes als Fahrzeug zur Verfügung gestellt hatte, um die Tatorte auszukundschaften und zu den Diebstählen zu fahren.
Ein 32-Jähriger, der als Fahrer, Kurierfahrer-Anheurer und Nummernschild-Austauscher fungiert hatte, muss zwei Jahre und neun Monate hinter Gitter. Die beiden Haupttäter, zwei 42 und 43 Jahre alte Polen, müssen für vier Jahre beziehungsweise drei Jahre und drei Monate „sitzen“: Sie hatten die Wohnmobile geknackt und zum Laufen gebracht. „Die Polizei hat viele Spuren ermittelt“, betonte der Richter: Mittels Telefonüberwachung, GPS-Ortung und Observierungen der tatverdächtigen, aber auch durch DNA-Nachweise an den wieder gefundenen Wohnmobilen sei eine saubere Beweiskette geschaffen worden.
Doch auch im kleineren Rahmen wird gestohlen. So wird zum Beispiel einem Mann aus Hamm während einer Bahnfahrt der E-Scooter geklaut.