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Gemeinde pocht bei Regenwasser auf Kanalanschluss

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Von: Ludger Tenberge

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Auf der Fläche des Regenrückhaltebecken am Landerpfad kann einiges an Wasser versickern. Für den Fall des Falles gibt es jedoch als Überlauf einen Anschluss an den Kanal.
Auf der Fläche des Regenrückhaltebecken am Landerpfad kann einiges an Wasser versickern. Für den Fall des Falles gibt es jedoch als Überlauf einen Anschluss an den Kanal. © Peter Dahm

Grundstückseigentümer in der Gemeinde können ihr Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück versickern lassen, sofern der Antragsteller durch Gutachten nachweist, dass ein Abklemmen vom Kanal keine Nachteile für die Wasserwirtschaft und die Umgebung mit sich bringt. Damit bleibt die Gemeinde bei der bisherigen Praxis.

Bad Sassendorf – Dies hat der Ausschuss für Klima, Umwelt und Landschaftspflege in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Der Antrag der SPD-Fraktion, die Entwässerungssatzung dahingehend zu ändern, dass Niederschlagswasser von unbelasteten Flächen dezentral versickert werden kann, fand keine Mehrheit.

Die Frage, ob Eigentümer Niederschlagswasser auf ihren Grundstücken versickern lassen dürfen, wurde in den vergangenen Jahren wiederholt behandelt. Im Dezember 2020 wurde die entsprechende Satzung dahingehend geändert, dass überschaubare Niederschlagswassermengen ortsnah versickert werden können, wenn gleichzeitig stets eine Überlaufmöglichkeit an die Kanalisation gegeben sei, um eine geordnete Fortleitung zu ermöglichen.

Auf die damalige Begründung – den Zwiespalt zwischen der ökologisch sinnvollen ortsnahen Versickerung und der Gefahr von Überschwemmungen auf Nachbargrundstücken – berief sich die Verwaltung auch bei der aktuellen Auflage der Diskussion. Einerseits, erklärte Bürgermeister Malte Dahlhoff, habe die Gemeinde 2020 Ermäßigungstatbestände eingeführt, wenn Regenwasser auf den Grundstücken versickert werden kann. Die Gemeinde sei aber auch dafür verantwortlich, dass das Niederschlagswasser geordnet beseitigt oder abgeleitet wird. Dabei sei auch zu bedenken, dass die Aufnahmefähigkeit von Gründächern, Zisternen oder dem Erdboden begrenzt sind.

Wir brauchen die Grundwasserbildung vor Ort.

Dr. Stefan Rux (SPD)

Als Beispiel verwies der Bürgermeister auf das Regenrückhaltebecken im Wohngebiet Landerpfad. Dort könnten erhebliche Mengen Wasser versickern, für den Fall des Falles gebe es aber einen Überlaufanschluss an den Kanal. Schließlich sei es keine Lösung, Regenwasser in die Vorfluter abzuleiten. Die Lohner wären es dann beispielsweise zwar bequem los, die Bettinghauser bekämen aber womöglich Hochwasserprobleme.

Dr. Stefan Rux (SPD) machte sich gleichwohl für den weitergehenden Beschlussvorschlag seiner Fraktion stark. Es gehe insbesondere auch darum, das Regenwasser an Ort und Stelle zu belassen, gerade auch wegen der vergangenen Dürrejahre: „Wir brauchen die Grundwasserbildung vor Ort.“ Dass die Versickerung vor Ort ökologisch sinnvoll sei, bestätigte Ingo Schremmer (FDP). Er folgte aber dem Argument, dass die Gemeinde rechtlich verpflichtet sei, Schäden zu vermeiden.

Wir können keinen Freifahrtschein erteilen. Die Voraussetzungen für eine Versickerung vor Ort müssen gegeben sein.

Wilhelm Niggeschulze (CDU)

Michael Landwehr (BG) führte ergänzend an, dass es mit Blick auf die Gebührenpflicht der angeschlossenen Grundstücke sozial ungerecht wäre, wenn einige sich abklemmen können und andere nicht. Ebenso folgte Wilhelm Niggeschulze dem Vorschlag der Verwaltung: „Wir können keinen Freifahrtschein erteilen. Die Voraussetzungen für eine Versickerung vor Ort müssen gegeben sein.“

Der SPD-Antrag wurde mit 5:8 Stimmen abgelehnt, der Vorschlag der Verwaltung, es bei der bestehenden Regelung zu belassen, wurde danach bei vier Enthaltungen angenommen.

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