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Flüchtlinge ziehen in die mobilen Unterkünfte ein

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Von: Ludger Tenberge

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Mit dem Ankauf und Aufstellen der mobilen Wohncontainer am Hof Haulle hat die Gemeinde schnell reagiert, in diesen Tagen werden die ersten 13 der 17 Wohneinheiten bezogen.
Mit dem Ankauf und Aufstellen der mobilen Wohncontainer am Hof Haulle hat die Gemeinde schnell reagiert, in diesen Tagen werden die ersten 13 der 17 Wohneinheiten bezogen. © Peter Dahm

Im Verlauf dieser Woche sollen die ersten Wohncontainer am Hof Haulle bezogen werden. Das berichtete Bürgermeister Malte Dahlhoff auf Nachfrage. Die Herrichtung der mobilen Unterkünfte hat sich damit etwas länger hingezogen als angekündigt. Die Gemeinde habe etwas den Fuß vom Gas genommen, als klar geworden sei, dass die Zahl an Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine geringer blieb als zunächst erwartet.

Bad Sassendorf – Bedarf für die Wohneinheiten besteht dem Bürgermeister zufolge aber sehr wohl. Knapp 200 Flüchtlinge aus der Ukraine leben derzeit in der Gemeinde, für die 17 Wohneinheiten am Hof Haulle gebe es bereits 13 Belegungen. Diese hätten sich öfters auch ergeben, weil private Vermieter inzwischen bisweilen merken, dass sie an ihre Grenzen kommen. Teils hätten diese Vermieter schon sechs Monate lang Unterkünfte gestellt. Es zeige sich aber auch, dass abgeschlossene Wohneinheiten für die Flüchtlingsfamilien wichtig seien.

Bisweilen geäußerte Kritik, die Gemeinde habe vorschnell 1,5 Millionen Euro in die Unterkünfte investiert, wies Dahlhoff zurück. „Die Wohneinheiten werden wir auch brauchen“, erklärte er. In der Tat sei der Bedarf anfangs schwer zu kalkulieren gewesen, weil nicht klar gewesen sei, wie viele Flüchtlinge Polen aufnehmen kann. Ebenso sei aber aktuell unklar, wie es mit dem Krieg in der Ukraine weiter geht, wenn Putin vermehrt das Hinterland beschießen lasse. Überdies gebe es zukünftig womöglich mehr Flüchtlinge aus armen Ländern, wenn die Getreideversorgung wegen des Krieges stockt.

Hinzu kommt, dass auf die Gemeinde womöglich weitere Zuweisungen zukommen, wie Tim-Fabian Römer vom Sozialamt der Gemeinde erläutert. Der Grund: Flüchtlinge aus der Ukraine haben seit dem Monat Juli je nach individueller Rechtslage einen anderen Rechtsstatus. In bestimmten Fällen werden sie aber bei der Zahl der von einer Kommune aufzunehmenden Personen nicht mehr berücksichtigt (siehe Kasten). In Zahlen heißt das: Anfang Juli hatte die Gemeinde 177 Personen aufzunehmen, tatsächlich aufgenommen waren 187 Personen. Die Aufnahmequote war mit etwa 106 Prozent übererfüllt. Zum Stichtag 22. Juli lag die Erfüllungsquote sogar bei 117,9 Prozent, es waren dementsprechend 29 Personen mehr aufgenommen worden als vorgegeben.

Dies veränderte sich durch die Rechtsänderung schlagartig. Zum Stichtag 31. Juli waren 162 Personen aufzunehmen, 25 wurden als aufgenommen gezählt, die Erfüllungsquote liegt aktuell also nur noch bei etwa 22 Prozent. Die Menschen, die vor der Änderung mitgezählt wurden, sind aber selbstverständlich auch noch da, so Römer.

Eine Folge sei wiederum, dass kurzfristig trotz belegter Unterkünfte eventuell weitere Personen versorgt werden müssen. Umgangssprachlich bedeutet dies auch, dass durch die Rechtsänderung die Kommunen bestraft würden, die sich schnellstmöglich zum einen um eine Registrierung und zum anderen um einen Wechsel zu den Leistungen vom Jobcenter bemüht haben.

Zählweise der Flüchtlinge wurde geändert, die Erfüllungsquote sinkt drastisch

Bei der Berechnung der Zuweisungsquoten nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz hat sich nach Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg ab Juli eine Veränderung ergeben, erläutert Tim-Fabian Römer. Bisher konnten Flüchtlinge aus der Ukraine dann berücksichtigt werden, wenn ein Schutzgesuch geäußert, ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt oder eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde. Diese Berücksichtigung bei der Zuweisungsquote hat sich laut Bezirksregierung jetzt geändert, wenn einer Person eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde und der Person gleichzeitig keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden. Sofern diese Voraussetzungen vorliegen, könnten die Personen nicht mehr als Zählfälle im Sinne des Flüchtlingsaufnahmegesetzes berücksichtigt werden. Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis und Leistungen nach Hartz IV werden somit bei der Erfüllungsquote nicht mehr berücksichtigt. Dies führt je nach Kommune zu drastischen Veränderungen bei der Erfüllungsquote. Betroffen seien insbesondere Kommunen mit überproportional vielen Ukraine-Flüchtlingen, die sich gleichzeitig um einen Übergang des Leistungsanspruchs vom Asylbewerberleistungsgesetz zu Hartz IV bemüht haben. Dies sei auch bei der Gemeinde Bad Sassendorf der Fall. Weil dies etliche Kommunen betrifft, haben sich die kommunalen Spitzenverbände mit dem NRW-Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration in Verbindung gesetzt, um gemeinsam mit dem Land Möglichkeiten zu untersuchen, wie die Folgen abgemildert werden können, so Römer.

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