Vertreter der Gemeinde beantworten Anwohnerfragen

Wenngleich die seit Langem diskutierten Grundsatzfragen zur Nachnutzung des Nebentrakts der Trauerhalle die Informationsveranstaltung in Lohne überlagert haben, so gab es ergänzend zu den vorliegenden Planungen auch einige Rückfragen zu den Zielen des Bebauungsplanverfahrens.
Lohne – Mit der Änderung der Bebauungspläne Nr. 22 „Hellweg“ und Nr. 12 „Friedhof in Lohne“ sollen einige weitere Baugrundstücke als Lückenschluss am Hellweg und die Einrichtung einer Bauernhof-Kita ermöglicht werden. Bezüglich der Nachnutzung an der Trauerhalle sind neben dem genehmigten Trauercafé ein Dorfgemeinschaftsraum und ein Landjugendraum weitere Vorhaben.
Zu einigen dieser Ziele gab es in der Versammlung am Sonntag, 19. Juni, Nachfragen. So erläuterte der Bürgermeister, dass die Häuser auf den zusätzlich geplanten Baugrundstücken an der Straße Hellweg die Art der Bebauung in dem Wohngebiet Auf’m alten Garten aufnehmen sollen. Abweichend seien aber eventuell Flachdächer möglich, die für eine Begrünung und für Photovol-taikanlagen günstiger seien.
Der Abschnitt der Straße Hellweg vom Kreisverkehr bis zum Parkplatz am Friedhof wurde in der Versammlung als ziemlich schmal kritisiert. Der Leistungsfähigkeit dieses Abschnitts soll jedoch gemäß dem aktuellen Straßen- und Wegekonzept der Gemeinde ohnehin verbessert werden, erklärte Bürgermeister Malte Dahlhoff. Schon jetzt sei der Abschnitt dem Verkehrsaufkommen bei großen Beerdigungen nicht gewachsen.
Im Bereich der Bauernhof-Kita könne ein Parkstreifen angelegt werden, damit Eltern dort zum Bringen der Kinder kurz halten können. Für die Bauernhof-Kita selbst werde derzeit von zwei Gruppen ausgegangen. Die Mitarbeiter des Kindergartens könnten auf dem Parkplatz am Friedhof parken, wo es ausreichend Kapazitäten gebe. Dies erscheine sinnvoller, als zusätzliche Flächen am geplanten Kindergarten zu versiegeln.
Des Weiteren erläuterte der Bürgermeister, dass die öffentliche Auslegung bezüglich der Änderungen des Bebauungsplans noch erfolgen wird. Die Formulierung der entsprechenden Unterlagen wird derzeit etwas ausgebremst, weil die einschlägigen Planungsbüros gut ausgelastet seien. Gleiches gelte für die Bauverwaltung der Gemeinde.
Der Satzungsbeschluss, mit dem die beiden geänderten Bebauungspläne vom Gemeinderat formell zu beschließen sind, könne aber eventuell noch bis Ende des Jahres erfolgen.