1. Soester Anzeiger
  2. Lokales
  3. Bad Sassendorf

Ungewisse Zukunft für Lohner Schützenhalle

Erstellt: Aktualisiert:

Kommentare

Stand sie zu Bauzeiten noch allein auf weiter Flur, so liegt die Lohner Schützenhalle mittlerweile mitten im Wohngebiet. Ein Nachbar klagte nun gegen den Lärm der Feiern und Feste.
Stand sie zu Bauzeiten noch allein auf weiter Flur, so liegt die Lohner Schützenhalle mittlerweile mitten im Wohngebiet. Ein Nachbar klagte nun gegen den Lärm der Feiern und Feste. © Dülberg

LOHNE - Wenn das Urteil des Soester Amtsgerichts rechtskräftig wird, werden sich die Lohner Schützen bei ihren Feiern zukünftig ab 22 Uhr abends an strikte Lärmauflagen halten müssen.

Mit einem vom Gericht bestellten Gutachten, bei dem vor dem geöffneten Fenster mit Mikrofonen der Lärmpegel des Schützenfestes 2014 gemessen wurde, hat der Nachbar nachgewiesen, dass bei Feiern und damit verbundenen Geräuschen und Fahrzeugbewegungen an der Schützenhalle die gesetzlichen Höchstwerte für Dorf- und Mischgebiete überschritten werden.

Das Schützenfest ist demnächst von den strengen Auflagen betroffen. Die im Gerichtsurteil festgelegten Lärmemissionen sind laut des Lohner

Lesen Sie auch:

Krach um die Lohner Schützenhalle: Nachbar klagt

Schützenvorstands nicht einzuhalten. Da reiche schon lautes Reden oder eine Alkohol gesteuerte Gesangseinlage, um die Werte zu überschreiten.

Wenn die Schützen die Auflagen nicht einhalten, wird ihnen Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft gegen Vorstandsmitglieder angedroht. Weiterhin hat das Gericht den Schützen zwar gestattet, pro Jahr zwei weitere Veranstaltungen mittlerer Lautstärke durchzuführen sowie fünf Veranstaltungen mit geringerer Lautstärke. Doch das reiche nicht, um die Unterhaltungskosten der Halle von rund 15.000 Euro im Jahr zu erwirtschaften, so Bertil Brinkmann, der Vorsitzende des Schützenvereins.

Konflikt zwischen Nachtruhe und Geselligkeit

Im Konflikt stehen auf der einen Seite die berechtigten Interessen des Nachbarn auf eine ungestörte Nachtruhe ab 22 Uhr und auf der anderen Seite die Geselligkeit der Dorfbevölkerung, die in ihrem Heimatort auch bis tief in die Nacht mal tüchtig feiern möchte. Allerdings wird, so moniert der Kläger, nicht nur ein paar Tage im Jahr Schützenfest gefeiert.

Es gebe in der Halle noch die gut frequentierte Schützenstube, ebenso werde die Halle regelmäßig für Familienfeiern und Feten vermietet. Das alles sorge für Hin- und Herfahrerei auch durch Traktoren, für laute Musik, Unruhe und Verschmutzungen, die die alkoholisierten Gäste hinterlassen.

Bei Beschwerden sei das Ordnungsamt der Gemeinde nicht zu erreichen gewesen, die Polizei habe nichts gegen die Störungen unternommen. Geräuschemissionen und mit den Feiern verbundene Unannehmlichkeiten wie Grölen oder das Urinieren in der Umgebung gibt es laut Kläger öfters. Er hat über 60 Veranstaltungen pro Jahr aufgelistet.

Dem widersprechen die Schützen allerdings. Es seien deutlich weniger gewesen. Für das Gericht stellte sich daher die Frage: Wie stark ist der Grad der Belästigung, wie hoch der Geräuschpegel, welche Rechte wiegen hier schwerer. Die Tradition, das Brauchtum und die Dorfgemeinschaft oder die Gesundheit der Nachbarn, die sich belästigt fühlen.

Richtlinie sind feste Emissionswerte

Richtlinie sind die gesetzlich festgelegten Emissionswerte. Zu Rate gezogen wurde im Verfahren auch eine Art Präzedenz-Fall aus Siegen (Aktenzeichen: 2O 435/11).

Deutsche Richter bewerten aufgrund des Emissionsgesetzes schon seit langem den Schutz der Anwohner recht hoch ein, zu ungunsten des Rechts auf einen Sportbetrieb oder Feiern. Das bekamen auch die Schützen in Altenrüthen zu spüren: Nach einem Nachbarschaftsstreit vor Gericht bauten sie für mehr als 100 000 Euro eine 80 Meter lange und zwei bis drei Meter hohe Lärmschutzwand. Trotzdem dürfen sie nur noch an acht Nächten im Jahr große Veranstaltungen durchführen. Jede muss behördlich genehmigt werden.

Nun meinen viele Kommentatoren im Internet, dass man schon mit Geräuschemissionen von feiernden Gesellschaften rechnen muss, wenn man neben eine Schützenhalle zieht. Im vorliegenden Fall ist es indes so, dass die Familie des Klägers schon seit 50 Jahren in der Nachbarschaft lebt, früher in ihrem Haus auch die Gaststätte „Lohner Eck“ betrieben hat. Da sollte man annehmen, dass die auch Verständnis für die Feiern im Schützenverein aufbringen. Wenn man, wie der Nachbar beklagt, aber übers Jahr als Berufstätiger recht häufig bis in die frühen Morgenstunden am Schlafen gehindert werde, reiche das Verständnis auf Dauer nicht.

Schwer zu verstehen ist es aber auch für die Schützen, dass der Kreis Soest dem Nachbarn ohne weitere Lärmschutz-Auflagen genehmigt haben soll, in seinem Haus weitere Wohnungen zu erbauen, zumal die Siedlung gegenüber schon beim Neubau vor über 20 Jahren zum Beispiel die Auflage bekam, dass alle Schlafzimmer auf der von der Schützenhalle abgewandten Seite eingerichtet werden müssen.

Der Kreis erklärte dazu, dass bei der Genehmigung des Bauantrages des heutigen Klägers ein Einvernehmen mit der Gemeinde Bad Sassendorf hergestellt worden sei; dabei sei festgeschrieben worden, dass der geplante Anbau den Betrieb der Schützenhalle nicht gefährden solle. „Betrieb der Halle“ beschränke sich dabei jedoch auf reines Brauchtum, also gesellschaftliche Aktivitäten des Schützenvereins wie Schützenfest, Kinderschützenfest, Volkstrauertag und Ähnliches.

Schützenvorstand zu Kompromissen bereit

Der Schützenvorstand betonte, man sei durchaus zu Kompromissen bereit und habe schon einiges unternommen, um dem Nachbarn entgegen zu kommen. So sei eine Vereinbarung bei der Gemeinde Bad Sassendorf geschlossen worden, die dem Anwohner aber nicht ausreichte. In Arnsberg wurde eine Mediation mit dem Kläger versucht, die aber letztlich ergebnislos blieb. Die Raucherzone wurde hinter die Halle verlegt und sogar der Eingang wurde bei allen Veranstaltungen außer dem Schützenfest, der Landjugendfete und der Schlagerparty nach hinten verlegt.

Der klagende Nachbar bleibt unnachgiebig und will sein Recht durchsetzen, auch wenn ihn dies in der Dorfgemeinschaft ins „Exil“ bringen dürfte, wie Kommentatoren im Internet voraussagen.

Jetzt bleibt abzuwarten, ob die angekündigte Berufung beim Landgericht in Arnsberg den Schützen nützen wird. Sie hoffen darauf, dass zumindest das an drei Tagen gefeierte Schützenfest als Brauchtum im Dorf in Zukunft nicht weiter reglementiert wird und dass sie zudem eine Veranstaltung pro Monat auch über 22 Uhr hinaus veranstalten können.

Schicksal im Jubiläumsjahr besiegelt?

Heute ärgern sich die Vorstandsmitglieder darüber, dass sich ihre Vorgänger nicht heftiger gegen die heran rückende Bebauung gewehrt haben. Ehemals stand die Schützenhalle, die 1891 für 7500 Reichsmark errichtet wurde, allein auf weiter Flur. Im Jubiläumsjahr 2016, wenn die Halle 125 Jahre alt wird, könnte mit dem jetzigen Urteil auch das Schicksal der Halle besiegelt sein. Der Schützenvorstand will daher vorausschauend prüfen lassen, ob sich die 2000 Quadratmeter Grundfläche nach Abriss der Halle in Bauland umwandeln lassen.

In jedem Fall müssen die Schützen für die Berufung am Landgericht in Arnsberg mit nochmals erheblichen Gerichts- und Gutachterkosten aufbringen. Und um die Halle zu unterhalten, muss sie möglichst oft vermietet werden. Gelingt das nicht, stehen die Schützen vor großen Herausforderungen. Denn selbst wenn die Schützen Geld für eine neue Halle hätten, fände sich in Lohne wohl kaum ein Standort. Im Süden die B 1, im Westen Baugebiete, im Norden Naturschutzgebiete und im Osten der Friedhof, das schränkt die Möglichkeiten ein. So hofft der Vorstand mit dem Vorsitzenden Bertil Brinkmann, seinem Stellvertreter Joachim Potthoff, Geschäftsführer Burkhard Wahle und Kassierer Thomas Reichart, dass in Lohne das gesellschaftliche Leben nicht ganz zum Stillstand kommt. Denn seit die Kneipe Rumland dicht ist, gibt es hier keinen Treffpunkt mehr außer der Schützenhalle. - dümi

Unser Kommentar zum Thema:

Kein Frieden ohne Kompromiss

Was wackere Lohner vor fast 125 Jahren aufbauten, scheint jetzt gefährdet. Die Schützenhalle stand damals allein auf weiter Flur. Erst später rückte die Bebauung näher, heute findet sich das Gebäude, das einzige, in dem im Ort noch Geselligkeit gelebt wird, mitten im Ort. Heute von Nachteil, dass sich die Schützen in früheren Verfahren nicht nachhaltiger für das Brauchtum und den Bestandsschutz der eigenen Halle gegen neue Nachbarn zur Wehr setzten, sie auf Abstand hielten.

Heute gilt hier das Emissionsschutzgesetz und damit unterliegen die Aktivitäten um die Schützenhalle den Lärmbestimmungen für ein dörfliches Mischgebiet. Lohne ist nicht das einzige Beispiel hierzulande: Jeder Anlieger hat das Recht, die Einhaltung der Gesetze einzuklagen ? und die Erfolgsaussichten dafür sind offenbar groß.

Gesellschaftlich gesehen sind derartige Auseinandersetzungen und deren Auswirkungen für die Vereine in Städten und Dörfern jedoch fatal, sie teilen und zerstören die Dorfgemeinschaft. Wer mag sich da noch ehrenamtlich bei den Schützen engagieren, wenn er bei jeder Fete und jedem Krach mit Ordnungsgeld oder Haft bedroht wird? Und welch ein Kontrapunkt zum gerade aktuellen Leader-Projekt, bei dem versucht wird, unsere Dörfer wieder mit innerörtlichen Gemeinschaftsprojekten, frischem Wind und bürgerschaftlichem Engagement lebenswert zu machen.

Dabei kann es nicht so schwierig sein, sich auf eine angemessene Nutzung der Halle zu einigen und das Problem zu lösen. Viele Innenstadt-Soester fahren zum Beispiel während der Kirmes in Urlaub, um dem Rummel zu entgehen. So könnten die Nachbarn auch beim Lohner Schützenfest verfahren, wenn sie nicht mitfeiern wollen. Auch über Termine für andere Veranstaltungen könnte man sich doch sicher einigen, wenn man maximal zwölf im Jahresverlauf zulässt. Ein Kompromiss ? und das ist die einzige vernünftige Lösung zum Zusammenleben für beide Seiten ? müsste mit gutem Willen zu schaffen sein und ersparte noch Ärger, Stress durch Dauerstreit in der Nachbarschaft sowie viel Arbeit und Gerichtskosten.

Michael Dülberg

Auch interessant

Kommentare