Gemeinde setzt auf die „Wärmewende“

Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels als zentrale Aufgaben der Gemeinde: Dieses Thema klang in den Haushaltsreden der Fraktionsvorsitzenden in der Ratssitzung am Donnerstag (23. Februar) wiederholt an. Einiges an weiteren Maßnahmen ist mit der Verabschiedung des Haushalts aber auch bereits beschlossen.
Bad Sassendorf – Dazu gehört der Umstand, dass zusätzlich 700 000 Euro vorgesehen sind, um das Rathaus, das Tagungszentrum, die Sälzergrundschule und die INI-Gesamtschule jeweils mit Photovoltaikanlagen mitsamt Speicher auszustatten. Hinzu kommen zwei weitere Maßnahmen, die auf Anträge der CDU-Fraktion zurückgehen und einstimmig beschlossen wurden.
In Anlehnung an die „Wärmewende“ der Bundesregierung sollen in der Gemeinde die Planungen für den Bedarf an Wärme und an Wärmeverteilnetzen vorangetrieben werden. Im Bereich der Wärmewende habe die Bundesregierung das ambitionierte Ziel formuliert, dass bis zum Jahr 2030 mindestens 50 Prozent der erforderlichen Wärme klimaneutral erzeugt werden, im Jahr 2045 sollen alle Netze vollständig klimaneutral sein, berichtet die CDU-Fraktion in der Begründung ihres Antrags. Im Kern gehöre dies zu der kommunalen Wärmeplanung und es gehe darum, wie die nach energetischer Sanierung und Optimierung der Gebäude noch erforderliche Energie für das Heizen auf eine klimaverträgliche Alternative umgestellt werden kann.
Gute Beispiele aus Enkesen und anderen Dörfern hätten bereits gezeigt, dass dies im ländlichen Bereich zumindest teilweise gelingen kann. Für Opmünden seien über die Gemeinde und deren Gemeindewerke entsprechende Planungen bereits angestoßen worden. Die Bürger seien interessiert und die CDU sehe den Ergebnissen der Planung erwartungsvoll entgegen. Diese Vorgehensweise müsse zügig auf die anderen Ortsteile ausgeweitet werden, insbesondere der eher städtisch geprägte Zentralort stelle dabei andere Anforderungen als der ländliche Bereich.
Die Wärmeplanung soll in Kommunen die Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen. Mit Hilfe der Wärmeplanung werde der zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune ermittelt und mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Infrastruktur für die Wärmeversorgung abgestimmt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Kommunalrichtlinie seit dem November 2022 mit einem neuen Förderschwerpunkt versehen, um die Städte und Gemeinden auf dem Weg zur Wärmewende zu unterstützen. Über dieses neue Förderprogramm können sich Kommunen die kommunale Wärmeplanung durch fachkundige Dienstleister fördern lassen. So erhalten Kommunen mit Befristung zum 31. Dezember 2023 einen Zuschuss von 90 Prozent zu den förderfähigen Gesamtausgaben. Bei einer Antragsstellung nach dem 1. Januar 2024 sinkt diese Quote auf 60 Prozent.
Bezuschusst werden Ausgaben für die Erstellung der Wärmeplanung oder zur Organisation und Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit. Die Wärmeplanung muss neben einer Bestandsanalyse auch eine Energie- und Treibhausgasbilanz enthalten. Hinzu kommt außerdem eine Analyse zur Ermittlung von Energieeinsparpotenzialen und dem lokalen Potenzial für Erneuerbare Energien.
Gemäß dem einstimmigen Ratsbeschluss wurde die Verwaltung beauftragt, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Zudem soll ein Förderantrag an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bezüglich des Förderschwerpunkts „Impulsprogramm für kommunale Wärmeplanung“ gestellt werden.
Diesen Förderantrag sollte die Gemeinde frühzeitig stellen, weil davon auszugehen ist, dass auch andere Kommunen einen entsprechenden Förderantrag stellen werden und qualifizierte Fachbüros zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung immer schwerer zu finden sein werden.