Klimaschutz in der Gemeinde: Vieles ist auf dem Weg, es gibt aber auch Kritik

Auch der Kurort Bad Sassendorf hat sich den Klimaschutz auf die Fahnen geschrieben. Allein 15 Seiten umfasst die Maßnahmenliste Klimaschutz der Gemeinde. Bezüglich der Umsetzung gab es seitens der SPD jedoch auch Kritik.
Bad Sassendorf – Die Maßnahmenliste Klimaschutz der Gemeinde listet zahlreiche Punkte auf, darunter etwa die Förderung von Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung durch das Land NRW ebenso aufgeführt werden, wie die Zertifizierung von Rathaus, Tagungs- und Kongresszentrum, Sälzerschule und INI Gesamtschule als „Ökoprofit-Betrieb“. Hinzu kommt eine weitere Liste mit Maßnahmen den Hochbau betreffend.
Viele der Vorhaben sind laut einer Vorlage der Verwaltung für den Ausschuss für Klima, Umweltschutz und Landschaftspflege umgesetzt oder auf den Weg gebracht. Aufgeführt wird dabei auch die Maßnahme, geeignete Festsetzungen zum Thema Klimaschutz in der Bauleitplanung zu berücksichtigen bezüglich Grünflächen, Frischluftschneisen oder Gestaltungssatzungen über Freiflächen.
Doch an der Umsetzung dieses Punktes übte Dr. Gudrun Plesch (SPD) in der Sitzung des Ausschusses auch Kritik. Solche Festsetzungen in Bebauungsplänen seien zahnlose Tiger, wenn die Beachtung nicht kontrolliert und gegebenenfalls durchgesetzt werde.
Als Beispiel verweis sie auf das Baugebiet Landerpfad. Bezüglich der nördlichen Reihe der Grundstücke im Übergang zu der landwirtschaftlichen Nutzfläche seien diverse Festsetzungen getroffen worden, die von den Bauherren fast gar nicht umgesetzt worden seien. Laut dem B-Plan sind für den besagten Randbereich „Flächen für Anpflanzungen zur Einbindung des Plangebietes in den Landschaftsraum“ ausgewiesen, die vollflächig mit standortgerechten Gehölzen oder Laubbäumen zu begrünen sind. Jegliche Überbauung oder Versiegelung der Fläche ist unzulässig. Ebenso dürfen Abgrabungen oder Aufschüttungen eine Höhe oder Tiefe von 80 Zentimetern nicht überschreiten. Die Flächen sind extensiv zu pflegen und mit blickdichten, freiwachsenden Hecken zu bepflanzen.
Die Flächen aus diesem Randbereich sind jeweils den anschließenden Baugrundstücken zugeordnet. Wegen der Auflagen seien die Baugrundstücke günstiger abgegeben worden, so Plesch. Einige Bauwillige hätten von diesen Grundstücken wegen der Auflagen Abstand genommen. Indem die Vorgaben nicht umgesetzt werden, hätten sich die heutigen Eigentümer einen ungerechtfertigten Vorteil verschafft.
Große Bereitschaft, das Befolgen der Auflagen durchzusetzen, ließ Baufachbereichsleiter Wolfgang Stember zunächst nicht erkennen. Dies sei mit einem mühsamen Weg der Zwangsmittel durch Anordnung und Durchsetzung verbunden. Bürgermeister Malte Dahlhoff kündigte schlussendlich jedoch an, die Verwaltung nehme die Anregung mit.