Kinderfachklinik als Zuflucht für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Fliegender Wechsel: Dem Umzug des Bewegungskindergartens der INI Lippstadt an die Schützenstraße folgt innerhalb der Kinderfachklinik der Umzug der Jugendgruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Derzeit werden die Räume, die übergangsweise der Kindergarten belegt hatte, hergerichtet. Danach werden sie die sechs Bewohner der Jugendwohngruppe beherbergen.
Bad Sassendorf – Wie Monika Barlag, die Verwaltungsleiterin der Kinderfachklinik, erläuterte, besteht die Jugendwohngruppe bereits seit Mai. Zunächst waren die Jugendlichen im Altbau in den Räumen einer ehemaligen Station untergebracht, die wegen des Neubaus nicht mehr benötigt wurde. Eingerichtet wurde die Jugendwohngruppe im Rahmen der Jugendhilfe. Die derzeit sechs Bewohner, die aus unterschiedlichen Ländern stammen, werden von fünf pädagogischen Fachkräften umsorgt. Einer der Jugendlichen besucht die Realschule, die anderen gehen zum Bördeberufskolleg. „Die Jugendlichen sind sehr bemüht, Deutsch zu lernen und sich zu integrieren“, erklärte Barlag.
Grundsätzlich soll es bei der einen Jugendwohngruppe bleiben, im Gegensatz zum Jahr 2016, als die Kinderfachklinik in dem gleichen Gebäude bis zu 44 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufgenommen hatte, die seinerzeit vorwiegend aus dem kriegsgebeutelten Syrien kamen. Aktuell bewirkt Putins Krieg erhebliche Flüchtlingsströme. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus der Ukraine kommen allerdings kaum vor, so Barlag.
Die Bewohner der Jugendwohngruppe bleiben gemäß den Vorgaben der Jugendhilfe in der Regel, bis sie volljährig werden. Danach folgt eine Übergangszeit zur Verselbständigung. Barlag zeigte sich überzeugt, dass die Jugendlichen auch für diesen Schritt in ein selbstständigeres Leben gut vorbereitet werden: „Wir haben ein tolles Team, die Mitarbeiter begleiten die Jugendlichen sehr gut.“
Betreuung gemäß dem Jugendhilferecht
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind ausländische Person unter 18 ohne Begleitung eines für sie verantwortlichen Erwachsenen. Die meisten Kinder und Jugendlichen flüchten mit Eltern oder Familienangehörigen. Es suchen jedoch auch unbegleitete Minderjährige Schutz in Deutschland, unter anderem, um einem Einsatz als Kindersoldat oder sexuellem Missbrauch zu entgehen. Auch diese Flüchtlinge müssen ein Asylverfahren oder ein aufenthaltsrechtliches Verfahren durchlaufen. Für die Betreuung dieser Flüchtlinge ist vor allem das Kinder- und Jugendhilferecht von Bedeutung. Quelle: NRW-Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, www.mkjfgfi.nrw.