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Ideen für ein kleines Wohnviertel für Elfsen

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Von: Ludger Tenberge

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Abgesehen von dem neueren Bestandsgebäude sollen gemäß den vorgestellten Ideen die alte Scheune (links) und das verwinkelte Stallgebäude abgerissen werden, um Platz für zwei Doppelhäuser zu schaffen. In der Flucht des bestehenden Einfamilienhauses könnte ein weiteres entstehen.
Abgesehen von dem neueren Bestandsgebäude sollen gemäß den vorgestellten Ideen die alte Scheune (links) und das verwinkelte Stallgebäude abgerissen werden, um Platz für zwei Doppelhäuser zu schaffen. In der Flucht des bestehenden Einfamilienhauses könnte ein weiteres entstehen. © Ludger Tenberge

Dass die landwirtschaftliche Hofstelle am Ende der Straße Am Buksot schon länger nicht mehr bewirtschaftet wird, zeigt sich auf den ersten Blick: Die Hofflächen sind mit Gras bewachsen, Stellgebäude und Scheune haben sichtlich schon bessere Zeiten gesehen. Neben dem bestehenden Wohnhaus neueren Datums könnten auf dem Areal nach Abriss der alten Hofgebäude zwei Doppelhäuser und ein weiteres Einfamilienhaus entstehen.

Elfsen – Die Ideen hierfür erläuterten Eigentümer Jürgen Kopietz, Bürgermeister Malte Dahlhoff, Bauamtsleiter Wolfgang Stember, Edwin Morch als Vorsitzender des Bauausschusses und Ortsvorsteher Heinz-Wilhelm Reinecke jetzt in einer Informationsversammlung für die Elfser Einwohner im Feuerwehrgerätehaus.

Insbesondere die alten Hofgebäude seien abgängig, erklärte Kopietz. Weil sie nichts mehr hergeben, habe er über die künftige Nutzung nachgedacht. Abreißen und Rasen einsäen sei eine Lösung, sinnvoller erscheine es jedoch zeitgemäße Wohngebäude zu errichten. Davon könne auch das Dorf profitieren, Zielgruppe seien Menschen aus Elfsen, die dort wohnen bleiben oder zurückziehen wollen. Mieter zu finden, werde aber auch wegen der Nähe zu Soest und den Gewerbegebieten sicher möglich.

Neben dem bestehenden Einfamilienhaus jüngeren Datums könnten nach Abriss der Hofgebäude zwei Doppelhäuser und ein weiteres Einfamilienhaus entstehen. Damit würden fünf Wohneinheiten neu errichtet. Zwischen den Doppelhäusern sind Stellplätze, E-Lade-Säulen und ein Grillpavillon als gemeinschaftliche Einrichtung angedacht. Die Erschließung des Grundstücks soll über die Straße Am Buksot und Erschließungswege auf dem Gelände erfolgen.

Wie neben dem Bestandsgebäude (oben rechts) zwei Doppelhäuser und ein weiteres Einfamilienhaus anstelle der Hofgebäude platziert werden könnten, zeigt diese Skizze.
Wie neben dem Bestandsgebäude (oben rechts) zwei Doppelhäuser und ein weiteres Einfamilienhaus anstelle der Hofgebäude platziert werden könnten, zeigt diese Skizze. © Ludger Tenberge

Wie Baufachbereichsleiter Wolfgang Stember erläuterte, gibt der Flächennutzungsplan eine Bebauung her, allerdings werde die Aufstellung eines Bebauungsplans angestrebt. Vorgesehen seien Gebäude mit Flachdächern, weil diese für eine Begrünung und den Einsatz von Photovoltaik günstiger seien.

Ergänzend betonte Bürgermeister Malte Dahlhoff, dass noch keinerlei Beschlüsse gefasst wurden. Ziel der Bürgerversammlung sei es, die Stimmung der Einwohner mitzunehmen nach dem Motto: „Was sagt das Dorf dazu.“

Die Antwort darauf blieb in der Versammlung etwas vage. Ob die Straße Am Buksot, die von der Breite einem Wirtschaftsweg gleicht, für den zusätzlichen Verkehr reiche oder ob mit einem Ausbau mitsamt Anliegerbeiträgen zu rechnen sei, lautete eine Nachfrage. Ein Ausbau der Straße werde nicht erwogen, sagte der Bürgermeister. Dies allein schon wegen des dann fällig werdenden Grunderwerbs. Bei insgesamt sieben Wohneinheiten werde es auch nicht so viel mehr Verkehr geben, ergänzte Bauamtsleiter Stember. Kopietz erläuterte, dass er mit etwa 20 bis 25 Bewohnern rechnet.

Dass die Elfser das Vorhaben ansonsten erstmal sacken lassen müssen, zeigte das Gemurmel an den Tischen, aus dem aber noch keine Fragen hervor gingen. Doch auch im Nachgang zu der Versammlung können Fragen oder Anregungen noch vorgetragen werden, sagte der Bürgermeister. Der Planungs-, Bau- und Verkehrsausschuss werde sich nach der Kirmes mit dem Thema befassen. Und auch während der Offenlegung der Pläne im weiteren Verfahrensablauf könne sich jeder noch einmal melden.

Voraussetzungen nach dem Baurecht

Die Voraussetzungen für das Vorhaben gemäß Baugesetzbuch erläuterte Baufachbereichsleiter Wolfgang Stember. Demnach liegt die Hofstelle innerhalb des unverplanten Innenbereichs. Eine Bebauung ist in der Regel möglich, wenn sie sich in die Umgebung einfügt. Um die Hofstelle herum gebe es jedoch kaum Umgebungsbebauung, so Stember. Deshalb wird die Aufstellung eines Bebauungsplans angestrebt. Der Flächennutzungsplan gebe eine Bebauung jedenfalls her. Nach den ersten Überlegungen des Eigentümers und entsprechend der Reaktionen aus der Info-Veranstaltung wird der Bebauungsplan konkretisiert. Auf dieser Basis erfolgt durch den Gemeinderat der Beschluss zur Aufstellung des B-Plans. Danach kommt das übliche Verfahren mitsamt Beteiligung der Öffentlichkeit in Gang. Nach Abwägung aller Anregungen und Einwendungen kann der Rat den Bebauungsplan beschließen.

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