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Zwei Jahre keine Hundesteuer: Ermäßigung bei Hunden aus dem Soester Tierheim

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Von: Ludger Tenberge

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Viele Hunde warten im Tierheim Soest auf neue Herrchen, ein befristeter Erlass der Hundesteuer soll bei der Vermittlung helfen.
Viele Hunde warten im Tierheim Soest auf neue Herrchen, ein befristeter Erlass der Hundesteuer soll bei der Vermittlung helfen. © Peter Dahm

Die Gemeinde Bad Sassendorf wird künftig Halter, die einen Hund aus dem Soester Tierheim übernehmen, für zwei Jahre von der Hundesteuer befreien.

Bad Sassendorf – Das Tierheim in Soest ist übervoll mit Hunden, gut versorgt werden sie dort nach Einschätzung der CDU-Fraktion aus dem Gemeinderat sehr wohl. Aber einem Hund mit Familienanschluss würde es womöglich doch besser gehen.

Um die Vermittlung von Hunden etwas in Schwung zu bringen, hat die CDU daher jetzt im Gemeinderat einen Antrag eingebracht, nach dem diejenigen Halter, die einen Hund aus dem Soester Tierheim übernehmen, für zwei Jahre von der Hundesteuer der Gemeinde befreit werden sollen. Dieser Vorschlag sei in einem persönlichen Gespräch von der Leitung des Tierheims ausdrücklich begrüßt worden, berichtet die Fraktion in der Begründung zu ihrem Antrag.

Im Gemeinderat fand der Antrag ein geteiltes Echo. Eine Ablehnung formulierte Ingo Schremmer im Namen der FDP-Fraktion aus zwei Gründen: Erstens würden dem Gemeindehaushalt dadurch Steuereinnahmen entgehen, die CDU habe entgegen der Gepflogenheiten keine Refinanzierung für ihren Antrag vorgeschlagen. Zweitens werde mit dem Vorhaben ein falscher Anreiz gegeben, wenn die Steuerermäßigung ausläuft, würden die Tiere dann womöglich wieder zurück ins Tierheim wandern.

Zwei Jahre keine Hundesteuer: Ermäßigung bei Hunden aus dem Soester Tierheim

Dem hielt die CDU-Fraktionsvorsitzende Beke Schulenburg entgegen, dass mit dem Vorschlag vor allem ein Anreiz gegeben werden soll, Tiere nicht aus dem Ausland zu holen, sondern aus dem heimischen Tierheim. Da die Gemeinde an der Einrichtung in Soest finanziell beteiligt ist, würde sie auch davon profitieren, wenn die Zahl der Hunde verringert werden kann. Ergänzend äußerte Bürgermeister Malte Dahlhoff die Ansicht, dass ein Hund, der zwei Jahren mit in einer Familie gelebt hat, wohl kaum einfach so wieder abgegeben würde, wenn die Steuerermäßigung ausläuft. Rolf Felger (BG) regte zudem an, die Frist der Ermäßigung von zwei auf vier Jahre zu verlängern. Dies könne gegebenenfalls aufgrund der bis dahin gemachten Erfahrungen aufgegriffen werden, sagte Dahlhoff. Der Antrag der CDU-Fraktion wurde bei drei Nein-Stimmen einer Enthaltung angenommen.

Für Hunde, die nachweislich aus dem Tierheim Soest übernommen werden, soll demnach ab dem Steuerjahr 2024 auf Antrag ab dem Tag der Übernahme für zwei Jahre die Hundesteuer erlassen werden. Dies soll aber nicht für so genannte gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung der Gemeinde gelten. Zur Umsetzung der Ermäßigung soll die Verwaltung die Hundesteuersatzung entsprechend anpassen und dem Rat dann zur Beschlussfassung vorzulegen.

Kastrationspflicht für frei laufende Katzen

Angesprochen wurde in der Ratssitzung von Beke Schulenburg (CDU) auch die Einführung einer Kastrationspflicht für frei laufende Katzen nach dem Vorbild anderer Kommunen. Wie der Bürgermeister berichtete, war eine entsprechende Verordnung seitens der Gemeindeverwaltung bereits in Arbeit, wegen der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Pandemie sei sie aber noch nicht fertig geworden. Voraussichtlich könne der Vorschlag einer geänderten Satzung im nächsten Sitzungslauf beraten werden. Bundesweit gibt es immer mehr Kommunen, die eine Kastrationspflicht bei Katzen per Ortsrecht vorschreiben. Um das Problem einer immer weiter anwachsenden Katzenpopulation einzudämmen, schlägt der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit den ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen eine möglichst flächendeckende Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen vor. Quelle: www.tierschutzbund.de

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