Anwohner und Kitas sind für Tempo 30 auf dem Hellweg

Viel Durchgangsverkehr und dazu, jedenfalls zu bestimmten Zeiten, viele kleine Kinder aus den Kindergärten. Das passt nach Ansicht vieler Einwohner aus Lohne nicht zusammen. Gleich mit einer ganzen Serie an Anträgen haben sie sich für die Ausweisung einer Tempo 30-Zone am Hellweg ausgesprochen. Eine durchgehende Tempo 30-Zone wäre auf dem Hellweg wegen der Funktion als Durchgangsstraße nicht umsetzbar, gleichwohl will sich die Gemeinde für die Ausweisung von einzelnen Abschnitten mit Tempo 30 einsetzen.
Lohne – So hat es der Planungs-, Bau- und Verkehrsausschuss in seiner jüngsten Sitzung einmütig beschlossen. Ausgelöst wurde die Diskussion durch sechs verschiedene Anträge auf Einrichtung einer Tempo 30-Zone am Hellweg mitsamt Unterschriftenlisten. Neben Anwohnern hatten die Elternräte des Jona-Kindergartens und des Waldorf-Kindergartens entsprechende Anträge eingereicht, ebenso auch die beiden Kitas selbst. Zudem haben sich gemäß den verschiedenen Unterschriftenlisten etwa 230 Anwohner oder Eltern für diese Maßnahme ausgesprochen.
Allein vom Begriff „Tempo 30-Zone“ wären die Anträge so zu verstehen, dass sie sich auf den gesamten Abschnitt der Gemeindestraße Hellweg zwischen Neuer Weg und dem Kreisverkehr beziehen würden, erläuterte Baufachbereichsleiter Wolfgang Stember. Wie schon häufiger erläutert, sei eine solche durchgehende Ausweisung jedoch rein rechtlich nicht möglich, da der Hellweg keine reine Wohnstraße, sondern eine Hauptverkehrsstraße darstelle. Rechtlich möglich sei aber die Ausweisung von Tempo 30 für bestimmte Abschnitte im unmittelbaren Bereich von Einrichtungen wie Kindergärten oder Kindertagesstätten. Zuständig sei die Straßenverkehrsbehörde beim Kreis Soest.
Diese Ausweisung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 Stundenkilometer soll gemäß einstimmigem Beschluss des Ausschusses beantragt werden. Er sehe deutlichen Handlungsbedarf, erklärte zum Beispiel Thomas Holbeck (BG). Der Hellweg verleite zum schnellen Fahren. Es sei auch klar, dass eine reine Beschilderung nicht zum Erfolg führen müsse, dies sei aber ein Einstieg. Uwe Sommer (SPD), beruflich als Polizeibeamte mit der Materie vertraut, bestätigte die Einschätzungen der Verwaltung. Er teile die Auffassung, dass durchgehend Tempo 30 rechtlich nicht umsetzbar sei. Wegen parkender Autos im Bereich der Kindergärten sei schnelles Fahren oft auch nicht möglich, „aber wenn die Anwohner Tempo 30 wollen, sollen sie es haben.“
Heidemarie Jarmuth (Grüne) erklärte, der Antrag beweise einen generell hohen Bedarf für Geschwindigkeitsreduzierungen. Ein Flickenteppich sei nicht zu befürworten, die Gemeinde müsse sich zu einem fußgängergerechten Kurort entwickeln.
Mit Blick auf mögliche Änderungen der Straßenverkehrsordnung stellte Jarmuth den Antrag, die Gemeinde möge umgehend für eine durchgehende Beschränkung auf Tempo 30 tätig werden, sobald dies möglich sein sollte.
Dieser Antrag wurde gegen die zwei Neinstimmen der Grünen von den anderen Ausschussmitgliedern jedoch abgelehnt. Ein Beschluss als Vorgriff auf ein zu änderndes Gesetz sei nicht sinnvoll, erklärte Bürgermeister Malte Dahlhoff. Ähnlich äußerte sich Beke Schulenburg (CDU). Der Ausschuss könne keinesfalls einen Beschluss zu einem Gesetz fassen, das es noch gar nicht gibt.
Straßenverkehrsordnung und Tempo 30
In Deutschland gilt gemäß Paragraf 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) innerorts eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 Stundenkilometern. In bestimmten Fällen kann davon abgewichen werden. Tempo 30 kann für bestimmte Streckenabschnitte ausgewiesen werden, wenn ein konkreter Grund vorliegt. Eine Tempo 30-Zone kann gemäß Paragraf 45 StVO nur für weniger befahrene Straßen etwa in Wohngebieten eingerichtet werden, nicht aber auf überörtlich wichtigen Verbindungsstraßen. Abschnittsweise Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h finden sich häufiger, so etwa seit einiger Zeit im Ostenhellweg in Soest im Bereich eines neu angesiedelten Kindergartens.