Jährliche Abgabenlast erhöht sich für Musterfamilie um 60 Euro

Auf die Einwohner der Gemeinde kommen im nächsten Jahr insbesondere für die Abfallbeseitigung und die Friedhofsnutzungen höhere Gebühren zu. Alles in allem bleibe die Steigerung aber im Rahmen, bekräftigten Bürgermeister Malte Dahlhoff und Kämmerer Karl-Heinz Ricken am Mittwoch im Haupt- und Finanzausschuss. Unterm Strich müsse eine vierköpfige Musterfamilie im Vergleich zu 2022 aufs ganze Jahr gerechnet etwa 60 Euro mehr aufbringen.
Bad Sassendorf – In einer Powerpoint-Präsentation erläuterte Ricken wesentliche Entwicklungen im Bereich der Gebührenhaushalte. Allgemeine Kostensteigerungen seien auch hier der wesentliche Punkt. Das machen die Zahlen für den Gesamtaufwand aller Gebührenhaushalte – also Abfallentsorgung, Entwässerung, Straßenreinigung und Friedhofsnutzung – deutlich.
Für 2023 rechnet die Gemeinde mit einem Gesamtaufwand von rund 4,58 Millionen Euro, im laufenden Jahr sind es 4,2 Millionen Euro. Zur Deckung werden 2023 Gebührenerträge von 3,91 Millionen Euro erwartet, 2022 waren es 3,7 Millionen Euro. Günstig wirkt sich für die Gebührenentwicklung allerdings aus, dass im kommenden Jahr Sonderposten von insgesamt 492.000 Euro eingesetzt werden können. Um diese Summe wird der Gesamtaufwand an Gebühren vermindert.
In der Präsentation erläuterte der Kämmerer zudem Hintergründe zu den einzelnen Gebührenarten. So wirkt sich zum Beispiel bei der Abfallentsorgung die Kostensteigerung deutlich aus.
Müllabfuhr und Entsorgung
Das Entgelt für den Abtransport des Abfalls steigt demnach um 19,9 Prozent, die Ausgaben für Sammlung und Transport des Abfalls steigen auf 525.000 Euro. Hier schlagen vor allem die Dieselpreise zu Buche, so Ricken. Um 43,7 Prozent fallen zudem die Kosten für Müllentsorgung und Verwertung aus. Die Ausgaben hierfür steigen um etwa 213.000 auf fast 700.000 Euro. Der Personalaufwand bleibt demgegenüber mit 98.000 Euro bei einem marginalen Anstieg von 0,08 Prozent konstant. „Die Abfallgebühren sind diejenige Gebührenart, die am meisten Energiekosten beinhaltet, allein der Dieselverbrauch der Fahrzeuge liegt wegen des Sammelbetriebs bei 50 Litern pro 100 Kilometern“, erläuterte Ricken
Weniger drastisch stellen sich demgegenüber zum Beispiel die Steigerungen bei den Entwässerungsgebühren dar, hier rechnet die Gemeindeverwaltung beim Gesamtaufwand mit einem Anstieg um 7,3 Prozent auf insgesamt fast 2,7 Millionen Euro. Unwägbarkeiten ergeben sich, weil das Oberverwaltungsgericht Münster seine bisherige Rechtsprechung zur kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung geändert hat. Die Berechnung der Gebührenhaushalte muss daher geändert werden, was gravierende Auswirkungen haben kann. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Verzicht auf kalkulatorische Zinsen
Die alte Praxis mit den kalkulatorischen Zinsen wurde allerdings vom Bund der Steuerzahler schon seit Jahren kritisiert. In vielen Kommunen in NRW sei es üblich, im Bereich der Abwasserbeseitigung durch die kalkulatorische Verzinsung des aufgewandten Betriebskapitals Gewinne zu erwirtschaften. Im Sinne der Rechtssicherheit, so Ricken, sei die Kalkulation angepasst worden, auf kalkulatorische Zinsen werde verzichtet. Gleichwohl bleiben die Abwassergebühren der Gemeinde fast konstant. Beim Schmutzwasser liegt der Wert bei 2,21 Euro je Kubikmeter (plus 0,45 Prozent), bei Niederschlagswasser beträgt der Wert 55 Cent je Quadratmeter versiegelter Fläche (plus 1,85 Prozent).
Auch bei den Straßenreinigungsgebühren wirken sich Kostensteigerungen beim Aufwand aus. Waren die Gebühren in den vergangenen Jahren konstant, steigen sie 2023 in den Reinigungszonen zwei bis vier um etwa 10 Prozent, in Zone eins (Fußgängerzone) sinken sie hingegen um 1,6 Prozent. Allerdings ist dort mit 3,19 Euro je laufendem Kehrmeter weiterhin der deutlich höchste Satz zu entrichten. Bei den Friedhofsgebühren steigen die Tarife die jeweiligen Nutzungsrechte jeweils um etwa 10 Prozent.
Kosten für die Musterfamilie
Wie sich all dies auswirkt, verdeutlichte die Präsentation anhand der vierköpfigen Musterfamilie mit Hund. Betrug die Abgabenlast 2022 von der Grundsteuer über die Entsorgungsgebühren bis hin zur Hundesteuer 1 103,24 Euro, so muss die fiktive Musterfamilie im nächsten Jahr 1 162,52 Euro berappen, also quasi fünf Euro pro Monat mehr. Zu berücksichtigen ist dabei allerdings auch, dass die Abgabenlast 2022 im Vergleich zu den Vorjahren bei etwa 1 130 Euro lag, 2022 war sie also um etwa 30 Euro gesunken.