Trunkenheitsfahrt und Unfallflucht
Sassendorferin mit zwei Promille hinterm Steuer - und nun vor Gericht
Sich betrunken hinters Lenkrad zu setzen, ist eine Sache. In diesem Zustand einen Unfall zu bauen und sich aus dem Staub zu machen, eine andere.
Bad Sassendorf - Diese beiden Anschuldigungen führten eine Bad Sassendorferin nun vor den Soester Strafrichter.
Mitte Dezember hatte sie auf dem Parkplatz eines Bad Sassendorfer Supermarktes eingeparkt und dabei einen anderen Wagen touchiert, ohne den Schaden zu regulieren.
Vielmehr habe die Geschädigte, ebenfalls im Kurort wohnhaft, sie noch auf den Unfall angesprochen, woraufhin sie sie nur benebelt angesehen habe und dann getürmt sei. Fremdschaden: 2700 Euro. Als die Polizisten sie daheim einkassierten, stellten sie einen Blutalkoholwert von rund zwei Promille fest.
Allerdings habe sie zuhause bis zum Eintreffen der Polizei weitergetrunken. Habe sie vorher „nur“ Bier zu sich genommen, habe sie nun zum Wodka gegriffen, sodass die ermittelten Werte nicht dem zur Tatzeit entsprächen, weshalb sie gegen ihren ursprünglichen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte. Als sie von daheim losfuhr, habe sie keine Anzeichen von Alkoholisierung bemerkt.
Psychische und familiäre Probleme
Zum Tatzeitpunkt habe sie jedoch schwere psychische und familiäre Probleme gehabt. Zwischenzeitlich habe sie eine entsprechende Therapie und eine Entgiftung hinter sich, konnte entsprechende Dokumente vorlegen.
So klar der Fall hinsichtlich ihrer psychischen Erkrankung ist, so unklar ist der Grad der Trunkenheit zum Tatzeitpunkt. Zur Vernehmung weiterer Zeugen musste die Verhandlung daher unterbrochen werden. Am 15. Dezember wird sie fortgesetzt. kb