2G-Armbänder erleichtern die Kontrolle

Am Freitag war die neue Corona-Schutzverordnung mit den 2G-Regelungen raus, schon am Samstag konnten die Besucher des Kurorts auf ihrer Shoppingtour mit bunten Bändern am Arm ihren 2G-Status dokumentieren. „Wir haben versucht, das möglichst schnell umzusetzen, um den Händlern und den Kunden die Kontrollen zu erleichtern“, berichtet Wirtschaftsförderin Ricarda Kroll.
Bad Sassendorf – Zum Start haben etwa 15 Geschäfte mitmacht, schätzt Marketingleiter Olaf Bredensteiner, er zeigte sich jedoch überzeugt, dass sich das Angebot schnell durchsetzen wird. Auch die Gastronomie soll einbezogen werden. Bei der Börde-Therme seien jedoch Einzelheiten zu klären, die Ausgabe der Armbänder könne nämlich erst beim Verlassen des Bades erfolgen.
Wir haben versucht, das möglichst schnell umzusetzen, um die Kontrollen zu erleichtern.
Zugute kam der Gemeinde und dem Ortsmarketing bei ihrer Initiative, dass das Salzweltenmuseum für die „Weihnachtliche Weltreise“ an den Adventswochenenden ohnehin entsprechende Armbänder als Nachweis für erfolgte Corona-Kontrollen auf Lager hatte.
Inzwischen wurden weitere Bändchen nachgeordert, sodass der Bestand vorerst reichen dürfte, erklärt Ricarda Kroll. Entsprechend der Vorgabe der Corona-Schutzverordnung gelten die Bändchen jeweils nur tagesaktuell. Deshalb gibt es wechselnde Farben. Anerkannt werden außerdem die Bändchen, die der Heimat- und Kulturverein im Rahmen des Winterfunkelns ausgibt. Wie Bredensteiner bekräftigt, reduzieren die Bändchen bei der 2G-Kontrolle den Aufwand für Betriebe und Kunden beträchtlich.
Die Ausgabe der Bändchen an die Betriebe erfolgte am Wochenende unter anderem durch die Salzwelten auf Hof Haulle. Ab dieser Woche können die Betriebe die Bändchen im Haus des Gastes bekommen, die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 9.30 bis 16.30 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr.
Betriebe, in denen keine 2G-Beschränkung besteht, erhalten keine Bändchen. Dies betrifft unter anderem den Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Optiker und Hörakustiker, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte oder Märkte für Tierbedarf und Futtermittel.
Weitere Informationen für die Betriebe sollen bei Bedarf folgen. Schon jetzt gilt die Mahnung an die Betriebe, die 2G-Kontrollen gewissenhaft vorzunehmen. Stichproben durch das Ordnungsamt sind möglich. Die Kunden können ein Bändchen umlegen, sie müssen dies aber nicht. Es ist freiwillig. Die Bändchen sollen eng ums Handgelenk angelegt werden, damit sie nicht an Ungeimpfte weitergegeben werden können.