Teil des Bahnhofsviertels wird überplant

Für den Bereich nördlich und südlich der Bahnhofstraße zwischen Ampelkreuzung und Bahnlinie soll nun insgesamt ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. Das hat der Gemeinderat aufgrund eines Vorschlags von Bürgermeister Malte Dahlhoff einstimmig beschlossen.
Bad Sassendorf – Wie der Bürgermeister in der Ratssitzung erläuterte, erscheine es sinnvoll, den geplanten Geltungsbereich des B-Plans auszuweiten, um ein schlüssiges Gesamtkonzept zu entwickeln. Unter anderem mit Blick auf Haus Rasche habe sich in diesem Bereich in den vergangenen Jahren einiges an baulichen Entwicklungen ergeben. Der ursprüngliche Beschlussvorschlag, der sich lediglich auf den Bereich südlich der Bahnhofstraße bezog, wurde daher entsprechend geändert.

Aus einem einzelnen Vorhaben wurde somit schrittweise eine städtebauliche Planung. Auslöser des Ganzen ist nämlich das Vorhaben, auf dem Grundstück Ecke Schützenstraße/Bahnhofstraße gegenüber Haus Rasche zwei Bestandsgebäude abzureißen und einen Neubau zu errichten. Da dies den jahrzehntealten Bebauungsplan Ortsmitte tangiert, bestand die Bauaufsicht des Kreises auf Änderung des Bebauungsplans. Dies sollte zunächst mit einem neuen Bebauungsplan „Bahnhofstraße Süd“ erledigt werden, nun kommt die nördliche Seite hinzu.
Gemäß dem Ratsbeschluss ist nun das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen. Im Rahmen dieses Verfahrensschrittes kann sich jedermann die Planungen anschauen und gegebenenfalls Anregungen oder Bedenken vortragen.
Diskussionsbedarf bezüglich des auslösenden Bauvorhabens und der Gestaltung der Bahnhofstraße zeigte sich bereits in den vorangegangenen Ausschuss-Sitzungen. So wurde die Größe des geplanten Gebäudes auf dem Eckgrundstück und der laut Planung zu überbauenden Fläche kritisiert. Auch wurde eine teilweise gewerbliche Nutzung angesichts der Leerstände im Zentrum als zweifelhaft angesehen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans kann laut Vorlage eine gleichmäßige bauliche Entwicklung dieses Bereichs entsprechend den städtebaulichen Zielen der Gemeinde gewährleisten. Dies betreffe zum einen die Wohnungspolitik mit dem Ziel bezahlbarer Wohnungen oder Ferienwohnungen. Ebenso können Festsetzungen zum Klimaschutz, zur Erzeugung regenerativer Energie, zum Verbot fossiler Brennstoffe, zu Dämm-Maßnahmen; zu Dachbegrünungen; zur Pflanzung von Bäumen oder zur Anlage von Zisternen formuliert werden.