Vom Balkon in den Tod gestürzt

Bad Sassendorf - Weil sich die Balkontüren von Haus Rosenau von außen nicht öffnen lassen, können Patienten sich selbst aussperren und somit in eine missliche Lage geraten. So ist es einem Mann aus Duisburg ergangen, der womöglich bei dem Versuch auf den Nachbarbalkon zu klettern, in die Tiefe stürzte und verstarb.
Die Klinik am Hellweg, zu der Haus Rosenau gehört, erklärte dazu, dass im Zuge der geplanten Umbaumaßnahmen neue Türen eingebaut werden.
Jakob Dick, Jahrgang 1958, war im November 2015 wegen Rückenbeschwerden Patient der Klinik am Hellweg, am Abend des 20. November hat er offenkundig auf seinem Zimmer Nummer 203 Fern gesehen.
Irgendwann war er, offensichtlich um zu rauchen, auf den Balkon gegangen und dabei war es passiert. Versehentlich hatte der Patient die Schiebetür zum Balkon ganz zugeschoben, und weil die Tür von außen nicht zu öffnen ist, war er nun ausgesperrt.
Wie sein Sohn vermutet, hat sein Vater daraufhin versucht auf einen Nachbarbalkon zu klettern und ist dabei acht Meter in die Tiefe gestürzt. Den Aufprall hatte eine Mitarbeiterin der Klinik gehört und unmittelbar Rettungsmaßnahmen eingeleitet, dennoch starb der Mann wenige Stunden später gegen 1 Uhr in einem Soester Krankenhaus infolge seiner schweren Kopfverletzungen.
Am Morgen nach dem Unfall stellten Sebastian Dick und seine Angehörigen dann fest, dass sich die geschlossene Balkontür von außen nicht öffnen lässt und sie erstellten mit dem Smartphone einen kurzen Videofilm (siehe Standbild).
Über die Funktionsweise der Tür sei er so erstaunt gewesen, dass er die Klinikleitung zu einer Änderung veranlassen wollte, berichtet Dick. Um juristisch handfesten Druck ausüben zu können, habe er die Klinik vor dem Amtsgericht Soest auf 1000 Euro Schmerzensgeld verklagt.
Die Klinik machte in ihrer Erwiderung auf die Klageschrift dagegen deutlich, dass eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nicht vorliege. Ob der Patient tatsächlich auf den Nachbarbalkon gelangen wollte, sei nicht geklärt, zumal die 20 Zentimeter vorstehende Trennwand aus Beton ein solches Vorhaben eigentlich unmöglich mache.
Die Ausführungen zum Hergang durch den Kläger seien daher Spekulation. Auch wies der Anwalt der Klinik darauf hin, dass bei dem Verunglückten ein Blutalkoholwert von 1,98 Promille festgestellt worden sei. In der Stellungnahme der Klinik wird allerdings eingeräumt, dass der Patient sich offenkundig ausgesperrt hatte. Jedoch hätte er durch Rufen oder andere Maßnahmen auf sich aufmerksam machen können, zumal der Balkon oberhalb des Klinikeingangs liege.
Beim Gütetermin vorm Amtsgericht Soest am 16. November wurde die Klage abgewiesen. Die Hoffnung von Sebastian Dick, dass sich wegen der Türen etwas ändern wird, ist dennoch nicht ganz vergeblich. So erläuterte Geschäftsführer Stephan Eydt gegenüber dieser Zeitung, dass die Balkontüren im Zuge der geplanten Umbaumaßnahmen für die Hellwegklinik ausgetauscht werden. Vorerst warne die Klinik mit Schildern und durch mündliche Hinweise bei der Aufnahme der Patienten davor, die Balkontüren von außen zuzuschieben.
Zum Schließen, so Eydt, müsse man die Schiebetüren allerdings, mit der flachen Hand auf der Scheibe, fest zu drücken. Von allein könnten die Türen nicht zufallen, wohl deshalb habe es in den 40 Jahren seit Bestehen von Haus Rosenau wegen der Balkontüren noch nie einen Unfall gegeben. Geschäftsführer Eydt betonte zudem, dass der Vorfall auch für die Klinik und ihre Mitarbeiter nicht einfach war: „Das ist auch für uns ein tragisches Ereignis gewesen, das tut auch uns sehr leid.“