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Einbrecher raubt Opfer aus - diese verfolgen ihn und werden von ihm verletzt

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Von: Maximilian Grun

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Der Täter schubste und schlug beide Verfolger (Symbolfoto).
Der Täter schubste und schlug beide Verfolger (Symbolfoto). © dpa

In Bad Sassendorf spielte sich am Mittwoch eine Verfolgungsjagd ab: Eine ausgeraubte Frau und ihr Mitbewohner jagten einen Einbrecher - und wurden von ihm verletzt.

Bad Sassendorf - Zeugen riefen am Mittwoch um 18.35 Uhr die Polizei zur Bachstraße in Bad Sassendorf. Dort trafen die Beamten auf zwei verletzte Personen.

Dabei handelte es sich um eine junge Frau (21) und einen 23-jährigen Mann, die an der Straße Am Bahnhof leben. Dort war ein bis dahin Unbekannter in das Zimmer der Frau eingedrungen und hatte ihren Laptop und sowie ihr Smartphone geklaut.

Die Frau entdeckte den Täter mit den Geräten bei seiner Flucht. Gemeinsam mit ihrem 23-jährigen Mitbewohner verfolgte sie ihn.

Täter schlägt auf Verfolger ein und verliert Diebesgut

An der Buchenstraße holten sie den Räuber ein. Der Täter schubste und schlug beide Verfolger. Dabei verlor er sein Diebesgut. Die beiden Opfer wurden nach Angaben der Polizei leicht verletzt.

Zeugen riefen zu diesem Zeitpunkt die Polizei. Während der Sachverhaltsaufnahme machte ein Zeuge die Polizisten auf den mutmaßlichen Täter aufmerksam, der sich in der Nähe aufhielt.

Dieser versuchte zunächst zu flüchten, wurde jedoch von den Beamten eingeholt und festgenommen. Es handelt sich um einen 24-jährigen Franzosen ohne festen Wohnsitz. Die Ermittlungen gegen den Mann dauern noch an. Er befindet sich deshalb weiterhin in Polizeigewahrsam.

Mann randaliert und leistet Widerstand gegen Polizei

Ebenfalls in Bad Sassendorf randalierte am Mittwoch ein 32-jähriger Mann in der kommunalen Unterbringung. Er hatte bereits einen Fernseher auf die Straße geworfen und Mülltonnen umgestoßen.

Als der Mann die Polizisten bemerkte, versuchte er zu fliehen. Dies gelang ihm nicht und die Beamten legten ihm Handfesseln an. Sein aggressives Verhalten steigerte sich immer weiter. Darum sollte er zur Ausnüchterung in Polizeigewahrsam gebracht werden.

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