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Neuer Wohnraum statt leerer Ställe und Scheunen

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Von: Ludger Tenberge

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Die „Burg“ der Landjugend, früher ein Spritzenhaus, wird bleiben, das Gebäude wird in die Denkmalliste eingetragen. Die daran anschließenden Gebäude der Hofstelle Werringloer sollen Reiheneinfamilienhäusern weichen. Zudem sind anstelle von landwirtschaftlichen Gebäuden zwei Mehrfamilienhäuser angedacht. Das Fachwerkwohnhaus des Hofes ist ebenfalls als Denkmal geschützt.
Die „Burg“ der Landjugend, früher ein Spritzenhaus, wird bleiben, das Gebäude wird in die Denkmalliste eingetragen. Die daran anschließenden Gebäude der Hofstelle Werringloer sollen Reiheneinfamilienhäusern weichen. Zudem sind anstelle von landwirtschaftlichen Gebäuden zwei Mehrfamilienhäuser angedacht. Das Fachwerkwohnhaus des Hofes ist ebenfalls als Denkmal geschützt. © Peter Dahm

Die Nachnutzung vormals landwirtschaftlich genutzter Hofstellen ist in vielen Dörfern ein Problem. Welche Konfliktpunkte sich ergeben können, zeigt sich beispielhaft bei der Hofstelle Werringloer in Neuengeseke. Etliche Anwohner kritisieren eine zu stark verdichtete Bebauung mit zum Dorfbild nicht passenden Flachdächern. Eine solche Bauweise sei aber erforderlich, um knappe Flächen effizient zu nutzen oder um klimafreundlich zu bauen, sagen die Befürworter.

Neuengeseke – Diese Auffassungen wurden in der Sitzung des Bauausschusses deutlich, in der das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans beraten wurde. Zum Auftakt erinnerte der Ausschussvorsitzende Edwin Morch (SPD) daran, dass die Einwohner und die Träger öffentlicher Belange während der öffentlichen Auslegung der Pläne Einwände, Anregungen und Kritik formulieren können.

Bürgermeister Malte Dahlhoff erläuterte, dass die Hofstelle schon länger nicht mehr bewirtschaftet ist und eine bäuerliche Nutzung keine Perspektive mehr habe. Daher finde er den Gedanken einer Wohnnutzung ganz attraktiv.

Zwei Gebäude in dem Areal sind gesetzt, das Fachwerkwohnhaus und das ehemalige Spritzenhaus sind als Denkmal anerkannt. Die lange Reihe an Gebäuden südlich des Spritzenhauses soll einem Reihenhauskomplex Platz machen, auch die zwei Mehrfamilienhäuser sollen die bisherige Gebäudestruktur aufnehmen, erklärte Baufachbereichsleiter Wolfgang Stember. Südlich sind zusätzlich sieben Einfamilienhäuser angedacht.

Die mögliche Platzierung der Neubauten geht aus dem Lageplan hervor. Einige Ausschussmitglieder störten sich jedoch an den sieben Einfamilienhäusern im Süden.
Die mögliche Platzierung der Neubauten geht aus dem Lageplan hervor. Einige Ausschussmitglieder störten sich jedoch an den sieben Einfamilienhäusern im Süden. © Gemeinde Bad Sassendorf

Stember setzte sich zudem mit einigen Kritikpunkten auseinander. Das Argument, die kleinteilige Bebauung passe nicht zum Dorf, wies er mit Verweis auf andere Baugebiete etwa am Kastenweg zurück. Die sieben zusätzlichen Baugrundstücke seien laut Flächennutzungsplan durchaus möglich. Es gebe keine Baulücken in Neuengeseke. Flachdächer seien wegen Photovoltaik und Dachbegrünung sinnvoller, auch würden die Denkmäler durch die Neubebauung nicht „zugestellt“.

In der Diskussion machte Ortsvorsteher Reinhard Klöne (FDP) deutlich, dass es eine landwirtschaftliche Nutzung auf dem Hof nicht mehr geben werde. Als es sie noch gab, habe es vielmehr Beschwerden wegen der Viehhaltung gegeben. Bedarf an Neubauten gebe es in Neuengeseke durchaus, für die sechs Bauplätze am Brassenhof habe es 16 Anfragen gegeben. In den vergangenen Jahren seien wegen der günstigeren Preise für Baugrund rund 20 Familien zugezogen, dies sei für das Dorf eine positive Entwicklung.

Das Argument der bisher landwirtschaftlichen Prägung ließ Klöne ebenfalls nicht gelten. Viele einst bäuerliche Gebäude würden heute nicht mehr genutzt. Trotz Leerstand seien sie, etwa bei Erneuerung der Dächer, aber mit immensen Kosten verbunden. Viele Eigentümer ließen die Scheunen und Stallungen daher verfallen.

Für eine Nachnutzung des Hofgeländes sprach sich auch Uwe Sommer (SPD) aus: „Mit einer Brache mitten im Dorf ist niemandem geholfen.“ Sommer und Fraktionskollege Axel Droste kritisierten jedoch die zusätzlichen Einfamilienhäuser im südlichen Bereich. Die kleinteilige Bauweise mit den Reihenhäusern halte er jedoch für sinnvoll, so Droste.

Gegen die sieben Einfamilienhäuser sprach sich auch Thomas Holbeck (BG) aus. Seine Fraktion habe sich mit den Planungen schwer getan. Aber: „Wenn man jetzt nicht handelt, wird die Chance der Nachnutzung vertan.“ Dass die Regelungen des Bebauungsplans zum Ortscharakter passen müssen, betonte Heidemarie Jarmuth (Grüne). Beim Lohof in Bad Sassendorf als schlechtem Beispiel komme einem das Grausen.

Beke Schulenburg (CDU) betonte, dass man es derzeit mit einer ersten Entwurfsplanung zu tun habe. Es sei durchaus sinnvoll, mit einer solchen „Maximalplanung“ in die Beratung zu gehen. Werde das Projekt von vornherein zu klein gemacht, bestehe die Gefahr, dass es sich für Eigentümer und Investor nicht rechnet. Dem pflichtete Klöne bei. Immerhin müssten auf dem Areal erst die Altgebäude kostenträchtig abgerissen werden. Er gab zudem zu bedenken, dass die versiegelte Fläche mit der Nachnutzung nicht größer werde, weil andere versiegelte Flächen wie die Mistplatten aufgehoben werden.

„Die Interessen der Investoren gut und schön“, befand abschließend Heidemarie Jarmuth, „aber wir müssen auch die Entwicklung des Ortes berücksichtigen.“

Die Beschlussempfehlung an den Gemeinderat, in das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans einzusteigen, wurde bei drei Enthaltungen (BG und Grüne) angenommen.

Wann die Öffentlichkeit zum Zuge kommt

Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist in Paragraf drei Baugesetzbuch geregelt. Die Öffentlichkeit ist demnach möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Beschließt der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplans, folgt eine öffentliche Auslegung mitsamt der Begründung und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Die Auslegung muss für mindestens 30 Tage erfolgen. Während dieser Zeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen formulieren. Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit geht die Beratung im Fachausschuss und im Gemeinderat weiter. Dabei werden auch die Einwendungen erörtert. Sind diese Beratungen abgeschlossen, kann der Gemeinderat den neuen Bebauungsplan beschließen, der dann alle wesentliche Vorgaben für eine Bebauung und Gestaltung des Areals formuliert. So kann die Geschossigkeit oder die Dachform von Gebäuden festgesetzt werden.

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